Grüner Sachverstand

Sachverständiger auf dem Feld

Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann jedoch auf Antrag verlängert werden.

Insgesamt sind zurzeit 160 Sachverständige und sechs Probenehmer durch die Landwirtschaftskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Fischerei, den Umweltschutz und die Hauswirtschaft werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt. Im vergangenen Jahr hat die Landwirtschaftskammer vier Sachverständige neu bestellt und vereidigt. 45 Personen sind 2012 wiederbestellt worden, drei Sachverständige haben ihre Tätigkeit aufgegeben.

Anlass für die Stellungnahme eines Gutachters ist zum Beispiel die Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen sind Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte.

Wer einen Gutachter sucht, findet eine Liste der Sachverständigen der Landwirtschaftskammer in der Rubrik Sachverständige.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2013