1 000 Studierende an Fachschulen der Landwirtschaftskammer

Unterricht in der Teilzeit-FachschuleBild vergrößern

Die Fachschulen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erfreuen sich einer regen Nachfrage. Im laufenden Schuljahr besuchen mehr als 1 000 Studierende die Fachschulen der Landwirtschaftskammer, 20 mehr als vor einem Jahr. Insgesamt gab es für das jetzt begonnene Schuljahr 308 neue Anmeldungen für die Fachschulen für Landwirtschaft. Auch die Fachschulen mit den Schwerpunkten Ökologischer Landbau sowie Agrarservice konnten mit neuen Klassen starten. Insgesamt studieren in diesem Schuljahr 602 junge Fachkräfte an den landwirtschaftlichen Fachschulen.

Im Berufskolleg Landwirtschaft am Standort Münster-Wolbeck bietet die Landwirtschaftskammer die einjährige Fachschule berufsbegleitend im Teilzeitunterricht an. Der Unterricht findet vorwiegend freitagabends und samstags statt. Die Fachschule in Kleve hat ihr Angebot im Schwerpunkt Agrarservice ebenfalls auf berufstätige Studierende ausgerichtet. Der Unterricht findet vorwiegend in den Wintermonaten statt.

Die Fachschule für Gartenbau in Essen besuchen 269 neue Schülerinnen und Schüler. Damit werden im laufenden Schuljahr 400 junge Gärtnerinnen und Gärtner in Essen unterrichtet. 70 Prozent aller Gartenbau-Fachschüler belegen die Sparte Garten- und Landschaftsbau. Weitere Fachrichtungen in Essen sind Friedhofsgärtnerei, Zierpflanzenbau und Gemüsebau sowie Baumschule. Außerdem kann auch die vertiefte Fortbildung Beraten und Verkaufen beim Berufskolleg der Landwirtschaftskammer in Essen studiert werden. Hierbei bereiten sich angehende Führungskräfte für den Verkauf gartenbaulicher Produkte in allen Formen der Einzelhandelsstufe in der Thematik Marketing auf ihre künftige Aufgabe vor. Im Garten- und Landschaftsbau und der Friedhofsgärtnerei können die einjährige Fachschule und das erste Jahr der zweijährigen Fachschule auch in der berufsbegleitenden Teilzeitform besucht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2013