Jetzt für den Fachschulbesuch anmelden

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet im Schuljahr 2014/2015 eine Reihe von Schulangeboten in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Ökologischer Landbau und Gartenbau an. Die Fachschulen geben jungen Menschen die Chance, sich die Qualifikation für eine verantwortliche Tätigkeit im eigenen Unternehmen oder als Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben oder Dienstleistungsunternehmen sowie im Landhandel zu erwerben. Die gärtnerische Fachschule ermöglicht es den Schülern, sich auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten.

Neben produktionstechnischer Fortbildung stehen in allen Fachschulen der Landwirtschaftskammer Betriebs- und Unternehmensführung, Marketing, Berufsausbildung und Mitarbeiterführung sowie der Einsatz moderner Kommunikationstechnik auf dem Stundenplan. In Haus Riswick bei Kleve bietet die Landwirtschaftskammer die Weiterbildung zum Agrarbetriebswirt in der Fachrichtung Ökologischer Landbau an. In dem zweijährigen Vollzeitunterricht werden die entsprechenden Fachkenntnisse vermittelt. Der Unterricht wird ergänzt durch zahlreiche praktische Lehrgänge und Projektarbeiten zu Themen wie Lebensmittelverarbeitung und Milchverarbeitung, Obstbau und Gemüsebau.

Die einjährige Fachschule Fachrichtung Gartenbau in Essen vermittelt wichtige Grundlagen für eine Meisterprüfung. In der zweijährigen Fachschule in den Fachrichtungen Landwirtschaft und Gartenbau können der Abschluss zum staatlich geprüften Agrarbetriebswirt sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden, die Zulassungsvoraussetzung für ein weiterführendes Studium ist.

Fachschulen für Agrarwirtschaft gibt es in Borken, Herford, Köln, Kleve, Meschede und Münster. Standort der Gartenbau-Fachschule ist Essen. Anmeldeschluss für den Fachschulbesuch ist der 28. Februar 2014. Weitere Informationen gibt es bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Nevinghoff 40, 48147 Münster, Telefon: 0251 2376-294, E-Mail berufsbildung@lwk.nrw.de. und hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 09.01.2014