Was tun gegen Flöhe und Läuse an Lorbeer?

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Befall mit dem Lorbeerblattfloh: Die jüngeren Blätter rollen sich nach unten ein und sind auffallend deformiert. Betroffene Stellen verfärben sich zusätzlich leicht gelblich.


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In den zusammengerollten Blättern sowie an den Blattunterseiten sind die mit weißer Wachswolle bedeckten Larven sowie die geflügelten, gelblich weißen Adulten des Blattflohs - Trioza alacris - nachweisbar.


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Napfschildläuse an Lorbeer. Foto: Andreas Vietmeier


An Lorbeer ist zurzeit Befall mit dem Lorbeerblattfloh - Trioza alacris - zu beobachten. Wie der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, rollen sich die jüngeren Blätter des Lorbeers durch einen Befall nach unten ein und sind auffallend deformiert. Betroffene Stellen verfärben sich zusätzlich leicht gelblich. Bei fortschreitendem Befall sterben die geschädigten Blattbereiche ab und trocknen ein. In den zusammengerollten Blättern sowie an den Blattunterseiten sind zudem zum Teil die mit weißer Wachswolle bedeckten Larven sowie die geflügelten, gelblich-weißen Stadien des Blattflohs nachweisbar.

Neben dem Lorbeerblattfloh tritt an Lorbeer gelegentlich auch ein Befall mit Schildläusen - Coccus hesperidum - auf. Sowohl Schildläuse als auch der Lorbeerblattfloh scheiden große Mengen an klebrigem Honigtau aus, der die Lorbeerblätter oft stark verschmutzt. Schwarze Rußtaupilze, die sich nachfolgend auf dem Honigtau ansiedeln, machen die Lorbeer-Bäumchen unansehnlich.

Falls eine Bekämpfung der Schädlinge erforderlich ist, reicht es in der Regel aus, die vorhandenen Tiere abzukratzen. Betroffene Blätter sollten abgepflückt, stärker befallene Triebe zurückgeschnitten werden. Nur bei extremem Befall kommt die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in Betracht. Eine Wiederholung der Behandlung ist empfehlenswert. Die Verwendung von Lorbeerblättern zum Verzehr oder als Gewürz ist nach der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels grundsätzlich nicht mehr zu empfehlen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 25.06.2014