Preise für Agrarland in NRW erneut gestiegen

Felder in Ostwestfalen

Die Preise für landwirtschaftliche Grundstücke sind in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr wie auch im übrigen Bundesgebiet erneut gestiegen. Fast 34 000 Euro mussten im Durchschnitt für einen Hektar bezahlt werden, knapp 4,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im Bundesvergleich liegen die Preise für landwirtschaftliche Flächen in NRW damit nach Bayern an zweiter Stelle. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung der vom Landesbetrieb Information und Technik aufgestellten Statistik durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Im Jahr 2013 wurden in Nordrhein-Westfalen 2 390 landwirtschaftliche Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 3 526 Hektar verkauft. Die höchsten Bodenpreise wurden in den Regierungsbezirken Münster mit durchschnittlich etwas mehr als 47 000 Euro je Hektar und Düsseldorf, wo die Erlöse um etwa 1 000 Euro je Hektar niedriger als im Münsterland lagen, notiert.

Die höchsten Preise in Westfalen-Lippe wurden in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Recklinghausen sowie im Rheinland im Kreis Mettmann und im Rhein-Kreis Neuss sowie in den Kreisen Kleve und Heinsberg ermittelt. Am teuersten waren die Grundstücke im Kreis Mettmann mit durchschnittlich knapp 58 500 Euro je Hektar, eine Steigerung von satten 49 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die niedrigsten Preise verzeichneten die überwiegend durch Grünland geprägten Kreise im Sauerland, die Kreise Höxter und Lippe sowie der Oberbergische Kreis. Am günstigsten war Agrarland in NRW im Märkischen Kreis mit 13 337 Euro je Hektar.

Im Bundesdurchschnitt liegt der Preis für landwirtschaftliche Grundstücke bei 16 400 Euro je Hektar, das sind 13,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Auf Platz eins vor NRW liegt Bayern mit durchschnittlich 39 800 Euro für einen Hektar. Auf den Plätzen drei und vier folgen Niedersachsen und Schleswig-Holstein vor Baden-Württemberg. Am günstigsten ist Agrarland zurzeit in Thüringen mit 8 200 Euro je Hektar.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2014