Rostpilze befallen Sommerblumen und Stauden

Rost an Sommerblumen und StaudenBild vergrößern
Rost an Stockrosen

An den Blättern von Sommerblumen und Stauden kommen zurzeit vermehrt gelbe bis rötlich-braune Flecken vor, hat der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beobachtet. Auf der Blattunterseite findet man schokoladenfarbene bis dunkelbraune, manchmal auch weißliche bis graubraune Rostpusteln, sogenannte Sporenlager. Bei starkem Befall vergilben die Blätter und sterben oftmals sogar ab. Ein vorzeitiger Blattfall ist möglich. Bei einigen Pflanzenarten treten die Rostpusteln auch an den Stängeln auf.

Besonders anfällig für einen Befall mit Rostpilzen sind insbesondere Malve (Stockrose), Bartnelke, Löwenmaul, Immergrün, Johanniskraut sowie Pfingstrose, Geranie (Pelargonie) und Fuchsie. An Chrysanthemen tritt ein spezieller Rostpilz auf, der unteren Blattseite keine rostfarbenen, sondern wachsartig-weiße Rostpusteln verursacht - Weißer Chrysanthemenrost.

Rostpilze befallen Pflanzen häufig schon kurz nach dem Austrieb. Feucht-warme Witterungsbedingungen begünstigen und fördern den Befall. Die meisten Rostpilze überwintern an den erkrankten Blättern. Einige nutzen aber auch andere Pflanzenarten zum Überdauern - sogenannte Zwischenwirte - und wechseln dann erst im darauffolgenden Jahr wieder auf ihren Sommerwirt über.

Eine Bekämpfung von Rostpilzen ist bei leichtem Befall möglich, indem der Hobbygärtner die betroffenen Blätter frühzeitig abpflückt und vernichtet. Falls erforderlich, kann man bei stärkerem Auftreten beziehungsweise bei einer erhöhten Infektionsgefahr zudem eine Behandlung mit einem dafür zugelassenen Fungizid durchführen. Da die Mittel nur eine begrenzte Zeit wirken, ist es allerdings empfehlenswert, die Spritzungen mehrmals im Abstand von etwa 8 bis 14 Tagen zu wiederholen.

Falls Kräuter, wie Pfefferminze oder Schnittlauch, von Rostpilzen befallen sind, reicht es bei ihnen in der Regel aus, die befallenen Triebe bis in den gesunden Bereich zurückzuschneiden, um den Befall einzudämmen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2015