Sachverständige für die Landwirtschaft

Sachverständiger auf dem Feld

Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei, des Umweltschutzes und der Hauswirtschaft werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt. Anlass für eine Stellungnahme ist zum Beispiel die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. Auftraggeber der Sachverständigen sind Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte.

Wie die Landwirtschaftskammer anlässlich der Jahrestagung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dienstag dieser Woche mitteilt, hat die Kammer im vergangenen Jahr zwei Sachverständige neu bestellt und vereidigt. 25 Personen sind 2015 wiederbestellt worden. Insgesamt sind derzeit 150 Sachverständige und vier Probenehmer durch die Landwirtschaftskammer öffentlich bestellt und vereidigt.

Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Wer einen Gutachter sucht, findet eine Liste der Sachverständigen der Landwirtschaftskammer hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2016