Landservice-Qualitätshöfe ausgezeichnet

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Die Landservice-Qualitätshöfe aus Nordrhein-Westfalen haben am Dienstag dieser Woche ihre Zertifikate erhalten. Bei diesem bundesweit einmaligen Angebot der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wurden auf dem Ferienhof Eilers in Ahaus im Kreis Borken die Auszeichnungen an elf landwirtschaftliche Betriebe verliehen. Davon erhielten fünf Bauernhöfe die Auszeichnung als Landservice-Komforthof, sechs die als Landservice-Businesshof für Geschäftsreisende und sieben Ferienbetriebe die Würdigung als Landservice-Familienhof speziell für Familien mit Kindern. Einige landwirtschaftliche Betriebe erhielten mehrere Zertifikate.

Um als Landservice-Komforthof, Landservice-Businesshof oder Landservice-Familienhof ausgezeichnet werden zu können, muss der Ferienhof mit mindestens drei Sternen des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) klassifiziert sein. Darüber hinaus verpflichtet sich der landwirtschaftliche Betrieb, besondere Servicekriterien einzuhalten. Die Betriebsinhaber bilden sich kontinuierlich weiter und weisen nach, dass sie auch künftig stets an der Qualitätsverbesserung ihres Angebotes arbeiten.

Gäste, die auf einem Landservice-Qualitätshof übernachten, können sicher sein, dass "drin ist, was drauf steht". So haben sich beispielsweise Landservice-Businesshöfe speziell auf die Wünsche von Geschäftsreisenden - ob mit Blaumann oder Krawatte - eingestellt. Hier sind einzelne Übernachtung und tägliche Anreise möglich. Einzelreisende können auch in Ferienwohnungen übernachten. Ein Internetzugang für Gäste ist vorhanden, ein Arbeitstisch steht im Objekt. Auf Wunsch wird ein Frühstück angeboten. Getränke- und Einkaufsservice sind ebenfalls möglich. Die Höfe sind auf problemlose, schnelle Buchung eingestellt und informieren komfortabel auf ihrer Internetseite über die Anreise.

Welcher Ferienhof von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zum Landservice-Qualitätshof ausgezeichnet wurde und weitere Informationen zu dieser Auszeichnung finden Sie hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2016