Milchleistungsfutter im Test

Hammeltest

Im Landwirtschaftszentrum Haus Riswick, Kleve, wurden im Auftrag innerhalb der energetischen Futterwertprüfung 13 Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe von 11 Mischfutterherstellern geprüft. Ziel dieser Prüfung ist die Bestimmung des Energiegehaltes für das jeweilige Futter auf der Grundlage von Verdauungsversuchen an Hammeln, um anschließend einen Vergleich mit dem vom Hersteller deklarierten Energiewert vorzunehmen.

Neben den Gehalten an Rohnährstoffen und der Energie werden zur besseren Beschreibung der Futter auch die Gehalte an Stärke und Zucker sowie NDFom und ADFom ermittelt und dargestellt. Über das methodische Vorgehen im Detail informiert die Über das methodische Vorgehen im Detail informiert die Übersicht „Ablauf und Methode der Energetischen Futterwertprüfung“.

Auf Basis der Herstellerangaben handelt es sich bei den geprüften Futtern um 12 Milchleistungsfutter und ein Ausgleichsfutter. Das Ausgleichsfutter soll 28,5 % Rohprotein und einen Energiegehalt von 7,0 MJ NEL/kg besitzen. Das Futter soll zum Ausgleich eines Proteinmangels in der Grobfutterration eingesetzt werden.

Bei den Milchleistungsfuttern sollen sechs Futter der Energiestufe 3 angehören. Die Gehalte an Rohprotein sollen 18, 20, 22,1 bzw. 24 % betragen. Empfohlen wird der Einsatz dieser Futter zu ausgeglichenen bzw. proteinschwachen Futterrationen. Vier weitere Futter besitzen nach Herstellerangaben einen Energiegehalt von 7,0 MJ NEL/kg. Bei angegebenen Rohproteingehalten von 18, 19 bzw. 20 % soll der Einsatz zu ausgeglichenen Rationen erfolgen. Ein weiteres Futter soll einen Energiegehalt von 7,1 MJ NEL/kg und 22 % Rohprotein aufweisen. Schließlich wird ein Futter mit 7,2 MJ NEL/kg und 20 % Rohprotein deklariert. Etliche Hersteller verweisen darauf, den Einsatz der Futter nach betriebsindividuellen Rationsberechnungen vorzunehmen.

Die von den Herstellern angegebenen Rohfasergehalte bewegen sich zwischen 6,0 und 12,5 %. Die niedrigeren Angaben zum Rohfasergehalt werden vorwiegend bei den Futtern mit 7,0 MJ NEL/kg und mehr gemacht. Bezüglich der Rohfettgehalte variieren die Angaben zwischen 2,6 und 5,8 %. Die Gehalte an Calcium bzw. Phosphor sollen zwischen 0,60 und 1,50 % bzw. 0,45 und 0,71 % liegen.

Aus der Tabelle 2 sind die Angaben der Hersteller, die analytisch ermittelten Inhaltsstoffe sowie die am Hammel ermittelten Verdaulichkeiten und die daraus bestimmte Energiestufe für die Futter zu entnehmen. Ein Vergleich der deklarierten Rohnährstoffgehalte zeigt eine gute Übereinstimmung mit den durch die LUFA NRW analysierten Werten. Die nach dem Futtermittelrecht erlaubten Toleranzen werden in allen Fällen eingehalten.

Der Gehalt an organischer Masse als Summe der potentiell verdaubaren Nährstoffe variiert bei den Prüffuttern zwischen 79,7 und 83,0 %. Die Unterschiede sind vornehmlich durch variierende Rohaschegehalte zu erklären. Die Verdaulichkeit der organischen Masse schwankt in den vorliegenden Prüfgängen zwischen 79,8 und 88,3 %. Hier treten demnach deutlich größere Unterschiede zwischen den Futtern zutage. Aufgrund des aus den verdaubaren Nährstoffen berechneten Energiegehaltes werden ein Futter in die Energiestufe 2, sieben Futter in die Stufe 3 und fünf Futter in die Stufe >3 eingruppiert. Bei den Futtern Balance 22-III der Firma Hendrix, Boxmeer, NL und Raiffeisen G, Art. Nr. 2786317 der Firma Raiffeisen Hamaland aus Gescher kann der deklarierte Energiegehalt nicht bestätigt werden.

Die Energiebewertung mit Hilfe des Hohenheimer Futterwerttests (HFT) führt zu einer vergleichbaren Energieeinstufung wie die Verdaulichkeitsmessung. Die Gehalte an Stärke und Zucker können ebenfalls der Übersicht entnommen werden. Der Zuckergehalt schwankt zwischen 42 und 103 g/kg. Mit Werten von 63 bis 367 g je kg umfassen die Gehalte an Stärke eine wesentlich größere Spannbreite als die Zuckergehalte. Die Unterschiede im Stärkegehalt erklären sich in erster Linie durch die unterschiedlichen Getreideanteile in den Milchleistungsfuttern.

Der Tabelle 2 können auch die Gehalte an saurer ( ADFom) und neutraler Detergenzienfaser ( NDFom) entnommen werden. Diese beiden Kriterien beschreiben auf Basis genau vorgegebener Analysevorschriften vor allem den Gehalt an Zellwandmaterialien. Die Größe ADFom ist Bestandteil der seit dem 1. Sept. 2010 geltenden Energieschätzgleichung. Die NDFom-Gehalte variieren zwischen 134 und 299 g/kg. Mit Werten zwischen 70 und 144 g/kg sind die ADFom-Gehalte wesentlich geringer.

Kommentar

Der Energiegehalt eines Milchleistungsfutters ist in erster Linie vom Gehalt an verdaubarer organischer Masse abhängig. Diese Größe wird zum einen beeinflusst durch die Wahl der Komponenten selbst und zum anderen von der Qualität der eingesetzten Futterchargen. In den vorliegenden Prüfdurchgängen konnte bei den Futtern Balance 22-III und Raiffeisen G, Art. Nr. 2786317 der deklarierte Energiewert nicht bestätigt werden. Ursächlich ist in beiden Fällen eine für den angegebenen Energiewert zu geringe Verdaulichkeit der organischen Masse. Auf Basis mehrjähriger Auswertungen müssen in der jeweiligen Energiestufe in etwa folgende Größen hinsichtlich der Verdaulichkeit der organischen Masse erreicht werden:

  • Energiestufe    2:   79 – 80 %
  • Energiestufe    3:   83 – 84 %
  • Energiestufe  >3: >86 %

Diese Werte werden von den beanstandeten Futtern nicht erreicht.

Seit dem 1. September 2010 gelten im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung neue Regelungen für die Ermittlung des Energiegehaltes von Rindermischfuttern. Der Verordnungsgeber hat zu diesem Datum neue Energieschätzgleichungen in Kraft gesetzt, die zuvor aus fachlicher Sicht von der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie empfohlen wurden. Die hier geprüften Futter wurden alle nach dem oben genannten Datum in den Handel gebracht. Die Hersteller hätten die neuen Vorgaben bereits berücksichtigen müssen. Die Energieermittlung mit Hilfe dieser neuen Gleichungen führt zu einer ähnlichen Energieeinstufung wie die Ergebnisse aus der Hammelprüfung. Dies gilt insbesondere für die beiden beanstandeten Futtermischungen, die im Übrigen auch nach der alten Energieschätzgleichung zu beanstanden wären. Die Beanstandungen sind deshalb ursächlich nicht als Folge möglicher Umstellungen in der Energiebewertung einzuschätzen.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Hersteller für ihre Futter Milcherzeugungswerte angeben, da so der Einsatzzweck für den Landwirt gut erkennbar ist. Dabei sollten die Werte auf Basis des Energiegehaltes und des Gehaltes an nXP für Milch mit 4 % Fett und 3,4 % Eiweiß angegeben werden. Angaben auf Basis des Rohproteingehaltes entsprechen nicht dem aktuellen Stand des Wissens.

In sich schlüssig sollten auch die Angaben zu den Werten für Rohprotein, nXP und RNB sein. So ist beispielsweise beim Futter Sahna EEG der Firma Curo Spezialfutter, Ostenfelde der deklarierte RNB-Wert nicht passend zu den Gehalten an Rohprotein und nXP.

Fazit

Von 13 geprüften Milchleistungsfuttern konnte nach Prüfung am Hammel in 11 Fällen der angegebene Energiewert bestätigt werden. Bei den beiden beanstandeten Futtern war die Verdaulichkeit der organischen Masse für die deklarierte Energiestufe zu niedrig.

Die Energieeinstufung mittels HFT und neuer Energiegleichung führt zu einer vergleichbaren Beurteilung der Futter. Die Hersteller haben demnach die Umstellung auf das neue Verfahren der Energiebewertung gut vollzogen. Die Beanstandungen bei zwei Futtern hätten auch bei Anwendung der alten Bewertung vorgenommen werden müssen.

Autor: Annette Menke