Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027
Das Antragsverfahren startet zum 15. März 2024 über ELAN.
Antragsfristen:
- Auszahlungsantrag: 15. Mai 2024
- Nachmeldung von Flächen bis 31. Mai 2024
- Antragskorrekturen im Rahmen des Flächenmonitorings bis 30. September 2024
- Grundantrag: 30. Juni 2024
Auszahlungsanträge können alle Betriebe stellen, die über eine Bewilligung verfügen, also im letzten, bzw. vorletzten Jahr einen Bewilligungsbescheid für die jeweilige Maßnahme erhalten haben.
Betriebe die neu an einer der unten aufgeführten Maßnahme teilnehmen möchten, können jetzt über ELAN einen Grundantrag einreichen. Die fünfjährigen Verpflichtungen beginnen ab 01.01.2024
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verfahren bei Antragsüberhang im Jahr 2024
Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie unter der jeweiligen Maßnahme.
- Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen vom 06.12.2022 (recht.nrw.de)
- Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
- Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
- Anlage mehrjähriger Buntbrachen
- Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
- Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache
- Anlage von Uferrandstreifen
- Anlage von Erosionsschutzstreifen
- Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
- Vertragsnaturschutz
Stand: 08.03.2024