Neue Zeiträume für die Nmin-Beprobung

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Vor der Düngung einer Kultur mit wesentlichen N-Mengen (mehr als 50 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr) muss gemäß Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) der Düngebedarf mit Hilfe einer Düngebedarfsermittlung (DBE) nach vorgegebenem Schema berechnet werden. Eine Größe bei der DBE ist der zu Vegetationsstart vorliegende mineralische Stickstoffvorrat im Boden (Nmin-Gehalt). Dieser muss vom N-Bedarfswert der Kultur in Abzug gebracht werden. Bereits mit den vorläufigen Richtwerten angefertigte DBEs müssen ggf. um den aktuellen Nmin-Wert aktualisiert und angepasst werden. Hierbei dürfen Landwirte in NRW Gebrauch machen von den Jahres-Nmin-Richtwerten, welche von der Landwirtschaftskammer Anfang des Jahres herausgegeben werden und repräsentative Werte darstellen. Alternativ kann und sollte jedoch eine eigene Bodenprobe auf den Nmin-Wert analysiert werden und für die DBE Verwendung finden.

Das eigene Nmin-Ergebnis stellt im Vergleich zu den Richtwerten den sehr viel aussagekräftigeren Wert dar, weil sich hier die örtlichen Gegebenheiten wie Boden, Witterung, Vorkultur, Bodenbearbeitung, Verbleib der Erntereste und die aktuelle Kultur am ehesten wiederspiegeln. Jeder einzelne Faktor übt einen Einfluss auf die Nmin-Dynamik im Boden aus. Die Verwendung eines eigenen Nmin-Wertes trägt dazu bei, den tatsächlichen Düngebedarf richtig zu berechnen und eine bedarfsgerechte und ressourcen-effiziente Düngung durchzuführen. Dies kommt einerseits der Umwelt zu Gute und andererseits macht es ökonomisch Sinn. Insbesondere bei derzeit historisch teurem und knappen Angebot an Mineraldünger ist ein effizienter Umgang mit diesem umweltrelevanten Hauptnährstoff angebracht.

Damit der zugrundeliegende Stickstoffvorrat im Boden zum Vegetationsstart, bzw. zur ersten Düngemaßnahme passt, werden für die einzelnen Kulturarten spezifische Zeitfenster vorgegeben, in denen die Nmin-Probe gezogen und analysiert werden muss. Diese Zeiträume wurden nun an die aktuellen Gegebenheiten bezüglich des Düngerechtes und in Bezug auf eine zeitgemäße Düngestrategie für die erste Hauptkultur im Jahr angepasst. Die im Kalender nach vorne erweiterten Zeitfenster ermöglichen es außerdem, das stetig wachsende Probenaufkommen bei den Laboren zu bewältigen und hilft Arbeitsspitzen zu entzerren. Gemäß DüV dürfen ab dem 1. Februar wieder Düngemittel mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt (1,5 % Gesamt-N in TS) zu den Kulturen appliziert werden, sofern ein Düngebedarf errechnet wurde und der Boden aufnahmefähig (nicht überschwemmt, wassergesättigt oder gefroren) ist. In den letzten Jahren lag aufgrund der Frühjahrstrockenheit die Betonung der Stickstoffdüngung insbesondere bei den Getreidekulturen und Winterraps auf der Startgabe. Aufgrund von witterungsbedingten zeitigeren Vegetationsstarts und um Arbeitsspitzen auszugleichen, findet die Startgabe immer häufiger sehr früh statt. Auch der zunehmende Einsatz von Inhibitoren führt vermehrt zu einer zeitigen Platzierung der ersten Gabe. Eine nitrat-basierte Pflanzenernährung findet beim Einsatz dieser Stoffe erst verzögert statt; bis zur kompletten Umwandlung hin zu Nitrat-Stickstoff ist der Stickstoff vor der Verlagerung und Auswaschung geschützt. Ureasehemmstoffe verzögern dabei die Umwandlung von Amid-Stickstoff (Harnstoff) zu Ammonium-Stickstoff durch Enzyme. Nitrifikationshemmstoffe hingegen verzögern die Umwandlung von Ammonium-Stickstoff (NH4 - enthalten in allen flüssigen Wirtschaftsdüngern und zahlreichen Mineraldüngern) hin zum auswaschungsgefährdeten Nitrat-Stickstoff (NO3) durch Bakterien. Seit 2020 wird der Einsatz eines Urease-Inhibitors bei granulierten Harnstoffdüngern bei der Kopfdüngung durch die DüV vorgeschrieben. Auf unbestelltem Ackerland kann er alternativ ohne Inhibitor aufgebracht werden, muss jedoch unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden eingearbeitet werden.

Grundsätzlich muss im Rahmen der DBE bei den konventionellen Ackerkulturen der Nmin-Wert aus der Bodentiefe 0 bis 90 cm angesetzt werden. Für den Anbau von Leguminosen gilt grundsätzlich eine Tiefe von 0 bis 30 cm. Ausnahmen gibt es nur für flachgründige Böden sowie einige wenige Kulturen. Bei Gemüse gelten spezifische Bodentiefen (siehe unter Düngung Gartenbau). Bei der Aussaat oder Pflanzung von Sommerungen sollte die Nmin-Probe vor einer Bodenbearbeitung durchgeführt werden, weil diese das Ergebnis durch eine induzierte Mineralisation verfälschen würde. Beim Ökolandbau sollte die Probe vor dem Striegeln in den stehenden Winterungen stattfinden.  

Der Zeitraum vom Eingang der Nmin-Probe bei der LUFA NRW bis hin zum Analyseergebnis beträgt in der Regel zwei bis drei Werktage. Auch aus diesem Grund kann der Landwirt seine Probe bereits einige Tage vor Sperrfristende ziehen. Das Ergebnis liegt dann pünktlich zur geplanten Düngemaßnahme vor. Grundsätzlich sollte die Nmin-Probe so nah wie möglich am Düngetermin liegen. Wenn möglich sollte der Landwirt jedoch die Wetterprognose im Blick behalten. Ein Abstand von mehreren Wochen zwischen Probenahme und Düngemaßnahme sollte aufgrund der richtigen Bemessung des Düngebedarfs vermieden werden. Bei großen Niederschlagssummen kann im Boden Nitrat-Stickstoff verlagert und ausgewaschen werden und steht den Pflanzen zu Vegetationsstart nicht mehr zur Verfügung. Ein zuvor erhobener hoher Nmin-Wert führt zu einem rechnerisch niedrigen N-Düngebedarf. Wenn sich ein kalter, aber niederschlagsarmer Zeitraum ankündigt in dem man jedoch keine Düngemaßnahe durchführen kann, ändert sich der Nmin-Gehalt in dem Zeitraum nur geringfügig und der Nmin-Wert kann bedenkenlos verwendet werden. Andersherum kann es aber sein, dass bei warmer Witterung und geringen Niederschlagssummen – insbesondere auf sich schnell erwärmenden leichten und dunklen Böden – eine Neubildung von mineralischem Stickstoff aus der organischen Substanz durch die Mikroorganismen (Mineralisation) induziert werden kann und der Nmin-Wert dadurch steigt. Ein zuvor niedrig gemessener Wert suggeriert einen höheren Düngebedarf, der tatsächlich aber nicht gegeben ist zum Zeitpunkt des Wachstumsstarts.     

Die in folgender Tabelle kulturspezifisch aufgeführten neuen Zeiträume gelten ab diesem Jahr für die Nmin-Beprobung und die Dokumentation des Düngebedarfs (DBE):

Tabelle: Neue, kulturspezifische Zeiträume für die Nmin-Beprobung.

Kultur Probenahmetiefe (cm) NEU: Zeitraum
Wintergetreide, Winterraps 0 - 90 15.01. - 15.03
Sommergetreide kulturspezifischPDF-Datei 15.01. - 15.04.
Zuckerrüben, Kartoffeln 0 - 90 15.02. - 10.05.
Mais (Silo-, Körner-, CCM-) 0 - 90 01.03. - 31.05
Leguminosen 0 - 30 15.01. - 15.04.

Autor: Holger Fechner