Öko-Regelungen (ÖR)
ÖR 1: Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen
ÖR 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland
ÖR 1b: Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland
ÖR 1c: Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen
ÖR 1d: Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland
ÖR 2: Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau (mind. 10 % Leguminosen)
ÖR 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland
ÖR 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs
ÖR 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten
ÖR 6: Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
ÖR 7: Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten
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