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Öko-Regelungen
(ÖR)
ÖR 1: Bereitstellung von Flächen zur
Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von
Lebensräumen
ÖR
1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland
ÖR 1b: Anlage von Blühstreifen
oder -flächen auf Ackerland
ÖR 1c: Anlage von Blühstreifen
oder -flächen in Dauerkulturen
ÖR 1d: Altgrasstreifen/-flächen
auf Dauergrünland
ÖR 2: Anbau
vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf
Hauptfruchtarten im Ackerbau (mind. 10 % Leguminosen)
ÖR 3: Beibehaltung
einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und
Dauergrünland
ÖR 4: Extensivierung
des gesamten Dauergrünlands des Betriebs
ÖR 5:
Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von
Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier
regionalen Kennarten
ÖR 6: Bewirtschaftung
von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne
Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
ÖR 7: Anwendung von
durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden
auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten
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