Nitratdienst September 2022

Ackersenf im SeptemberBild vergrößern
Die Nmin-Gehalte unter Zwischenfrüchten sind seit der letzten Beprobung meist gestiegen.

Temperaturschwankungen und Regenschauer

Der Nitratdienst berichtet über die Entwicklung des mineralischen Bodenstickstoffs unter den Referenzflächen in NRW im Zeitraum von Anfang August bis Anfang September. Der fünfwöchige Zeitraum wurde bezüglich der Witterung von viel Sonnenschein aber auch starken Temperaturschwankungen geprägt. Sowohl Mitte als auch vor allem Ende August nahmen die hochsommerlichen Tagestemperaturen zwischenzeitig ab, bevor es anschließend erneut wärmer wurde. Während die Tagestemperaturmarke von 30 °C innerhalb der letzten Wochen wieder mehrfach erreicht wurde, kündigten die immer weiter abfallenden nächtlichen Temperaturen den Herbstbeginn an. Mitte August, vorwiegend jedoch Anfang September brachte der Spätsommer dann den lang ersehnten Niederschlag mit sich. Im Beobachtungszeitraum wurden im Schnitt an den Wetterstationen in NRW knapp 57 mm Niederschlag dokumentiert, dies entspricht etwa 70 % des langjährigen Mittels. Im Rheinland und im Münsterland lag die Bodenfeuchte, gemessen an der nutzbaren Feldkapazität (nFK), in der Bodenschicht 0 – 60 cm unter Gras durchschnittlich bei 20 – 40 %. Die hohen Tageslufttemperaturen Anfang September sorgten dafür, dass die Bodentemperaturen ebenfalls auf einem relativ hohen Niveau gehalten wurden, was die Umsetzung von organischem in mineralischen Stickstoff (Mineralisation) begünstigt, vor allem in Kombination mit dem darauf erfolgten Niederschlag.

Anstieg der Nmin-Werte

Anfang September hat die Silomaisernte begonnen, auch die ersten CCM-Maisflächen wurden bereits geerntet. Die gemessenen Nmin-Gehalte unter den geernteten aber auch unter den noch nicht geernteten Mais-Referenzflächen fallen dabei sehr unterschiedlich aus. Durchschnittlich wurden hier 84 kg N/ha (geerntet) bzw. 70 kg N/ha (noch nicht geerntet) gemessen, mit den höchsten Werten in den beiden oberen Bodenschichten (0 – 30 und 30 – 60 cm). Auch in diesem Monat konnten trockenheitsbedingt viele Proben wieder nur bis 60 cm Tiefe gezogen werden. Vor allem auf langjährig organisch gedüngten Standorten wird Mineralisation von größeren Mengen Stickstoff stattgefunden haben. Gefördert wurde dieser Prozess durch die immer noch ausreichenden Bodentemperaturen. Bei einigen Proben konnte noch Ammoniumstickstoff (NH4-N), welcher anschließend bei der Nitrifikation zu Nitrat (NO3-N) umgesetzt wird, nachgewiesen werden. Die Kartoffelernte hat hingegen bis auf wenige Ausnahmen noch nicht begonnen, dafür war es bisher zu trocken. Auf den Kartoffelflächen in Stemwede Levern und Borken wurde weiterhin Stickstoff mineralisiert. Der Nmin-Gehalt unter den mit Zuckerrüben bestellten Flächen ist in den meisten Fällen ebenfalls etwas angestiegen. Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit erfolgte die Aussaat von Winterraps dieses Jahr spät. Auch auf einigen Nmin-Referenzflächen wurde kürzlich Raps ausgesät. Hier lässt sich ebenfalls ein Anstieg der Nmin-Gehalte feststellen. In Xanten wurde nach der 30/60-Regel mit Gülle gedüngt, dies bedeutet maximal 60 kg Gesamt-N/ha bzw. 30 kg Ammonium-N/ha – eine Ausnahmeregel während der bereits geltenden Sperrfrist auf Ackerland. Folglich ist unter dieser Fläche ein Anstieg von 17 kg N/ha auf 98 kg N/ha zu verzeichnen, zuvor wurde hier gegrubbert, was ebenfalls zum Mineralisationsschub beigetragen hat. Seit dem letzten Beprobungstermin wurde auch auf weiteren Flächen Boden- bzw. Stoppelbearbeitung durchgeführt. Auf mehreren geernteten Getreideflächen erfolgte die zweite Stoppelbearbeitung, was auch dort die Nmin-Werte weiter anstiegen ließ. 

Anbau und Düngung von Zwischenfrüchten

Auf zahlreichen Flächen erfolgte die Aussaat von Senf und Ölrettich, auch auf vielen Nmin-Referenzflächen wurden Zwischenfrucht-Reinsaaten, aber auch Mischungen, eingesät. Wenn ein Düngebedarf besteht, ist eine Düngung zu Zwischenfrüchten wie bei Winterraps und Wintergerste nach der 30/60-Regel möglich. Laut Düngeverordnung 2020 ist eine Düngung von Zwischenfrüchten auf nitratbelasteten Flächen nur gestattet, wenn diese zur Futternutzung (Schnitt oder Beweidung, keine Nutzung für die Biogasanlage) angebaut werden. Auf nitratbelasteten Flächen gilt der verpflichtende Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen, wenn diese gedüngt werden sollen. Weitere Informationen zum Zwischenfruchtanbau finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW (www.duengung-nrw.de). Die Zwischenfrucht-Flächen in Hopsten, Haus Düsse und Linden-Neussen wurden im August mit Gülle gedüngt, was sich bereits im Nmin-Wert widerspiegelt. Seit der letzten Beprobung erhöhte sich der Nmin-Gehalt unter allen drei Flächen, in Hopsten um 52 kg N/ha, bei Haus Düsse um 24 kg N/ha und in Linden-Neussen um 30 kg N/ha. Auch unter den meisten anderen mit Zwischenfrucht bestellten Flächen sind die Nmin-Gehalte angestiegen, durchschnittlich wurden hier 47 kg N/ha gemessen. Neben der Düngung verstärkten aber auch die Bodenbewegung bei der oftmals zuvor durchgeführten Stoppelbearbeitung sowie die kürzlich erfolgten Niederschlagsereignisse die Umsetzung zu pflanzenverfügbarem Stickstoff. Dieser kann in den nächsten Wochen durch das Wachstum der Zwischenfrüchte wieder gebunden werden.

Autor: Samira Bauerfeind