Dokumentationshilfe von 2018 zur Stoffstrombilanz

Die Stoffstrombilanzverordnung (= StoffBilV) schreibt die Erstellung und Dokumentation einer betrieblichen Nährstoffbilanz für Stickstoff und Phosphat vor. Basis hierfür ist die Erfassung und Dokumentation aller dem Betrieb zugeführten und vom Betrieb abgegebenen N- und/oder P-haltigen Produkte.

Die hier vorliegende Übersicht soll als Hilfe zur Dokumentation der vorgegebenen Daten dienen, um bei der Erstellung der Bilanz im nächsten Jahr 2019 nichts zu vergessen. Die Software zur Erstellung der Stoffstrombilanz kann erst zur Verfügung gestellt werden, wenn weitere Detailvorgaben zu den zu erfassenden Daten auf Bund-/Länderebene geklärt wurden.

Tabelle zur Dokumentation Stoffstrombilanz

1. Datum

Bitte tragen Sie hier das Datum ein, an dem Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphat in den Betrieb gekommen sind oder den Betrieb verlassen haben.

2. Kategorie

Bitte ordnen Sie das Produkt einer der Bilanzierungskategorien zu

  • Pflanzliche Erzeugnisse
  • Tierische Erzeugnisse
  • Mineraldünger
  • Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft
  • sonstige organische Düngemittel
  • Bodenhilfsstoffe
  • Kultursubstrate
  • Pflanzenhilfsmittel
  • Futtermittel
  • Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial
  • Landwirtschaftliche Nutztiere
  • Sonstige Stoffe

3. Bezeichnung

Wählen Sie eine eindeutige Bezeichnung (z.B. Kalkammonsalpeter, Mastschweingülle, Sauengülle).

4. Menge

Tragen Sie hier die zugeführte bzw. abgegebene Menge ein. Tragen Sie für die abgeführten Mengen ein Minuszeichen vor der Zahl ein. Als Datengrundlage dienen Belege wie z.B. Rechnungen, Lieferscheine.

5. Einheit

Wählen Sie eine passende Einheit für die jeweilige Zahl

  • t
  • l
  • dt
  • Stück
  • Tiere

6. kg N / Einheit

Entnehmen Sie ihren Unterlagen (z.B. Warendeklaration, Analysenergebnisse) oder den Richtwerten (Anlage 1 der StoffBilV, Richtwerte der Landwirtschaftskammer NRW) die enthaltenen Stickstoffmengen pro gewählter Einheit. Vorhandene Analysen sind zu nutzen.

7. kg N gesamt

Multiplizieren Sie die Menge mit kg N/Einheit. Bei der Nutzung von Adobe Acrobat Reader wird dieses Feld automatisch berechnet.

8. kg P2O5 / Einheit

Entnehmen Sie ihren Unterlagen (z. B. Warendeklaration, Analysenergebnisse) oder den Richtwerten (Anlage 1 der StoffBilV), Richtwerte der Landwirtschaftskammer NRW) die enthaltenen Phosphatmengen pro gewählter Einheit. Vorhandene Analysen sind zu nutzen. Falls die Angaben in P (Phosphor) gemacht wurden, multiplizieren Sie die Angabe in P mit 2,291 um auf P2O5 zu kommen.

P2O5 (Phosphat) = P (Phosphor) x 2,291

9. kg P2O5 gesamt

Multiplizieren Sie die Menge mit kg P2O5 / Einheit. Bei der Nutzung von Adobe Acrobat Reader wird dieses Feld automatisch berechnet.