Auszeichnung für nachhaltigen Topfpflanzenanbau

TASPO-Award 2019Bild vergrößern
Von links: Moderator Steven Gätjen, Tobias Mund (Vorstand des Vereins), Frank Bosch (Mitgliedsbetrieb im Verein), Markus Baumgärtner (Landwirtschaftskammer NRW), Prof. Dagmar Mithöfer (Hochschule Rhein Waal) und ein Vertreter des Sponsors des Preises, Firma Modiform. Foto: Andreas Schwarz, TASPO

Die Arbeitsgemeinschaft nachhaltiger Topfpflanzenanbau NRW wurde von der Gartenbau-Fachzeitschrift Taspo als beste Kooperation des Jahres ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand am 25. Oktober in Berlin statt.

Die Kooperation besteht aus vierzehn Gartenbaubetrieben und drei Pflanzenhändlern aus Nordrhein-Westfalen, die sich zum Verein Nachhaltige Zierpflanzenproduktion zusammengeschlossen haben. Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, der Hochschule Rhein-Waal und dem Grünen Medienhaus, einer Initiative des Zentralverbandes Gartenbau, bilden sie die Arbeitsgemeinschaft Nachhaltiger Topfpflanzenanbau NRW.

Die Kooperation hat sich im Rahmen eines Projektes der Europäischen Innovationspartnerschaften entwickelt, das 2016 startete. Gemeinsam erarbeitet die Gruppe eine ressourcenschonende und nachhaltige Anbaumethode für Topfpflanzen unter Berücksichtigung der Verbraucherwünsche. Alle Aktivitäten und die vermarkteten Pflanzen laufen unter der Marke „Natürlich nachhaltig“ und sind mit einem eigenen Logo versehen.

Die teilnehmenden Gartenbauunternehmen unterziehen sich einer umfassenden Betrachtung im Sinne der Nachhaltigkeit. Diese Aufgabe und die nachfolgenden Analysen übernimmt die Hochschule Rhein-Waal. Die umfangreichen Versuche der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Versuchszentrum Gartenbau in Straelen und in den Betrieben helfen bei der Entwicklung praxistauglicher Lösungen für eine nachhaltige Produktion. Das Grüne Medienhaus als Kommunikationsagentur bringt den Verbrauchern die Marke und die Inhalte und Stärken des Projektes näher.

Weitere Informationen zum Projekt gibt es unter:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 21.11.2019