Ernst-Otto Meinecke 75 Jahre

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Ernst-Otto Meinecke, ehemaliger Vizepräsident der Landwirtschaftskammer NRW

Der langjährige Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Ernst-Otto Meinecke aus Bad Berleburg-Sassenhausen im Kreis Siegen-Wittgenstein, vollendete am 13. Februar sein 75. Lebensjahr. Der Jubilar übte das Amt des Stellvertretenden Präsidenten aus der Wahlgruppe der Arbeitnehmer seit 1999 aus, zunächst in der ehemaligen Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe und von 2004 bis zu seinem Ausscheiden 2014 in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Der Wittgensteiner wurde am 13. Februar 1947 in Sassenhausen geboren. Nach der Landwirtschaftsgehilfenprüfung und der Ausbildung zum Waldfacharbeiter arbeitete Meinecke bis 1970 bei der Fürstlichen Rentkammer Laasphe, bevor er zur Fürstlichen Rentkammer des Prinzen Richard zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg in Bad Berleburg wechselte.

Als Mitglied der Kreisstelle Siegen-Wittgenstein kam Ernst-Otto Meinecke im Herbst 1987 zur damaligen Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe. Nach zahlreichen Mitwirkungen in den unterschiedlichsten Kammer-Beiräten, vor allem im Beirat für Arbeitnehmerangelegenheiten, wurde er 1993 in den Hauptausschuss gewählt, dem er bis 2014 angehört hatte.

Der frühere Vizepräsident genießt auch außerhalb der Landwirtschaftskammer ein hohes Ansehen. So arbeitete er im Landesvorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, im Betriebsrat der Rentkammer Bad Berleburg und in der Tarifkommission Privatforst des Landes Nordrhein-Westfalen mit. Mehr als 20 Jahre war er Arbeitnehmervertreter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Münster, davon lange Zeit im Vorstand. Im Präsidium des Verbandes der Landwirtschaftskammern war Meinecke zwei Jahre lang Vorsitzender der Vizepräsidentenkonferenz.

Für seine Verdienste um die Land- und Forstwirtschaft und die in ihr Tätigen wurde Ernst-Otto Meinecke 2015 die Goldene Plakette der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen verliehen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 17.02.2022