Überprüfung der Rübenlabore

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Eingang zur LUFA NRW

Die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt NRW (LUFA) ist vom Rheinischen Rübenbauer-Verband (RRV) und einer großen rheinischen Zuckerfabrik als fachkompetente und neutrale Einrichtung für die Überprüfung der Werksuntersuchungen zur Qualitätsbezahlung nach Zuckergehalt beauftragt, teilt die Landwirtschaftskammer NRW mit. Die externe Überprüfung der wertbestimmenden und bezahlungsrelevanten Bestandteile erfolgt schon seit mehreren Jahren vertragsgemäß durch die LUFA NRW und wird stets überarbeitet und weiterentwickelt. Die Überprüfungen finden in drei verschiedenen Werken und Werkslaboren der Zuckerfabrik statt. Sie erfolgen zehnmal je Werk während der gesamten Kampagnendauer. Grundsätzlich kontrollieren die Prüferinnen und Prüfer der LUFA NRW dabei, ob die Wiederholbarkeit der Werkslaborergebnisse gegeben ist. Im Mittelpunkt stehen der Parameter Zuckergehalt und auch andere Rübeninhaltsstoffe wie Amino-Stickstoff, Natrium und Kalium.
Im Detail werden während der Prüfung alle Prozessschritte mittels eines Anforderungskatalogs in Augenschein genommen: von der Probenahme bei Anlieferung im Werk, über die Probenvorbereitung, bis hin zur Messung und Ergebnisausgabe.
Nach jedem Kontrollbesuch erhalten der RRV sowie die Zuckerfabrik einen Bericht über die Prüfergebnisse. Sofern es Abweichungen gibt, werden zeitnah Korrekturmaßnahmen veranlasst, deren Umsetzung wiederum kurzfristig die LUFA NRW überprüft. Nach Kampagnenende erfolgt eine abschließende Ergebniszusammenfassung, die den Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie der Rübenbewertungskommission vorgestellt wird.
Die Prüferinnen und Prüfer der LUFA NRW wurden für diese Tätigkeit ausgebildet und intensiv in die Aufgabe eingearbeitet. Sie erhalten Unterstützung durch die Qualitätsmanagementeinheit und die einzelnen Laboreinheiten der LUFA NRW.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2024