Überprüfung der Rübenlabore
Die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt NRW (LUFA) ist
vom Rheinischen Rübenbauer-Verband (RRV) und einer großen rheinischen
Zuckerfabrik als fachkompetente und neutrale Einrichtung für die Überprüfung der
Werksuntersuchungen zur Qualitätsbezahlung nach Zuckergehalt beauftragt, teilt
die Landwirtschaftskammer NRW mit. Die externe Überprüfung der wertbestimmenden
und bezahlungsrelevanten Bestandteile erfolgt schon seit mehreren Jahren
vertragsgemäß durch die LUFA NRW und wird stets überarbeitet und
weiterentwickelt. Die Überprüfungen finden in drei verschiedenen Werken und
Werkslaboren der Zuckerfabrik statt. Sie erfolgen zehnmal je Werk während der
gesamten Kampagnendauer. Grundsätzlich kontrollieren die Prüferinnen und Prüfer
der LUFA NRW dabei, ob die Wiederholbarkeit der Werkslaborergebnisse gegeben
ist. Im Mittelpunkt stehen der Parameter Zuckergehalt und auch andere
Rübeninhaltsstoffe wie Amino-Stickstoff, Natrium und Kalium.
Im Detail
werden während der Prüfung alle Prozessschritte mittels eines
Anforderungskatalogs in Augenschein genommen: von der Probenahme bei Anlieferung
im Werk, über die Probenvorbereitung, bis hin zur Messung und Ergebnisausgabe.
Nach jedem Kontrollbesuch erhalten der RRV sowie die Zuckerfabrik einen Bericht
über die Prüfergebnisse. Sofern es Abweichungen gibt, werden zeitnah
Korrekturmaßnahmen veranlasst, deren Umsetzung wiederum kurzfristig die LUFA NRW
überprüft. Nach Kampagnenende erfolgt eine abschließende
Ergebniszusammenfassung, die den Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie der
Rübenbewertungskommission vorgestellt wird.
Die Prüferinnen und Prüfer der
LUFA NRW wurden für diese Tätigkeit ausgebildet und intensiv in die Aufgabe
eingearbeitet. Sie erhalten Unterstützung durch die Qualitätsmanagementeinheit
und die einzelnen Laboreinheiten der LUFA NRW.
Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2024