Agrarförderantrag 2022
Bis zum 16. Mai 2022 haben Landwirte und Landwirtinnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Agrarförderung für das Antragsjahr 2022 einzureichen. Die Antragstellung erfolgt wie bereits in den Vorjahren online über das Antragsportal ELAN-NRW.
Nähere Informationen und den Link zu ELAN-NRW erhalten Sie hier:
Flächen, die außerhalb des Betriebssitzlandes bewirtschaftet werden, müssen zusätzlich in dem Antragssystem erfasst werden, in welchem die Flächen liegen (Belegenheitsland). Informationen dazu finden Sie in diesen Merkblättern:
- Sammelantrag 2024 - Merkblatt zum Flächenabgleich - Antragsteller aus NRW 61 KByte
- Sammelantrag 2024 - Merkblatt zum Flächenabgleich - Antragsteller aus anderem Bundesland 70 KByte
- www.zi-daten.de/gsaa-adress.html
Stand: 23.03.2022
Autor: Britta Stümper