Förderung
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem Wegweiser.
Antragsfrist ist der 15. Mai
Der Antrag auf Flächenbeihilfen muss bis zum 15. Mai gestellt sein, um nicht leichtfertigt auf Fördergelder zu verzichten. Flächenanträge können noch bis zum 31.Mai nachgereicht werden, sind aber prozentual um jeden Tag Verspätung zu kürzen.
Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung 2024
Am 15.03.2024 startet das Elektronische Antragsverfahren 2024 (ELAN-NRW Web Client). Das Antragsverfahren wird derzeit final vorbereitet. Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClients ist ab dem 15.03.2024 möglich.
Agrarreform - ein Überblick
Im letzten Jahr ist die Agrarreform in Kraft getreten, doch auch in 2024 ist ein Überblick über die geltenden und teilweise gegenüber dem Vorjahr angepassten Regelungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung hilfreich.
Nicht produktiven Flächen: Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8
Mitte Februar hatte die EU-Kommission kurzfristig eine Ausnahmeregelung zur Erbringung von nicht produktiven Flächen im Rahmen der Konditionalitätenregelungen (GLÖZ 8) für 2024 veröffentlicht. Deutschland hat mittlerweile die Ausnahmeregelung übernommen.
Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Aktuell ist eine Antragstellung aufgrund eines Antragsstopps nicht möglich.
Antragstellerpostfach
Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.
Förderrichtlinien Wolf
Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.