Werker/Werkerin in der Forstwirtschaft - Schwerpunkt „Wald- und Landschaftspflege“

Forsttechnik
Forsttechnik im Einsatz

Die Ausbildung zum Werker/zur Werkerin in der Forstwirtschaft mit dem Schwerpunkt „Wald- und Landschaftspflege“ wird bislang ausschließlich in Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben einer Bildungsgangregelung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Der Bildungsgang ist gedacht für junge Menschen, die eine Lernbehinderung (Legasthenie und/oder Dyskalkulie) haben. Die Lernbehinderung muss durch ein fachärztliches, psychiatrisches oder schulpsychologisches Gutachten festgestellt sein.

Rechtsgrundlagen

Ausbildungsinhalte

Die Fertigkeiten und Kenntnisse, die in der Ausbildung zum Werker/zur Werkerin erworben werden sollen, sind in der Bildungsgangregelung sowie dem daraus abgeleiteten Ausbildungsrahmenplan beschrieben.

Anerkannte Ausbildungsbetriebe

Betrieblich werden die Werker und Werkerinnen in der Forstwirtschaft in drei Ausbildungsstätten in Nordrhein-Westfalen ausgebildet:

HELIOS gGmbH
Kölner Straße 57-61, 53937 Schleiden-Gemünd
Tel.: 02444-912880

Josefsheim gGmbH
Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg
Tel.: 02962-8000

Schloss Hamborn
Rudolf-Steiner-Werkgemeinschaft e.V.
Schloss Hamborn, 33178 Borchen
Tel.: 05251-3890

Berufsbeschulung der Auszubildenden zum/zur Werker/in in der Forstwirtschaft

Die Werkerinnen und Werker in der Forstwirtschaft der HELIOS gGmbH werden im Berufskolleg Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 30, 53123 Bonn, Tel.: 0228-526800, beschult.

Die Berufsschüler und Berufsschülerinnen der Ausbildungsstätte Josefsheim gGmbH besuchen das Heinrich-Sommer-Berufskolleg, Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg, Tel.: 02962-800471.

Lehrplan

Ein Lehrplan für die Berufsbeschulung der Werker und Werkerinnen in der Forstwirtschaft wurde bislang von der zuständigen Kultusverwaltung noch nicht vorgegeben. Die Berufsbeschulung orientiert sich inhaltlich bislang an der Bildungsgangregelung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Prüfungsinhalte und Bestehensregelungen

Die erforderlichen Regelungen für die inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sind in der Bildungsgangregelung Werker/Werkerin in der Forstwirtschaft enthalten.