Was ist zu beachten bei nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen?

Die Stilllegungsverpflichtung wurde ab dem Jahr 2009 komplett abgeschafft. Dies bedeutet, dass es ein gesondertes Verfahren beim Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen nicht mehr gibt, auch nicht beim Anbau mehrjähriger nachwachsender Rohstoffe.

Eine bisherige Alternative beim Anbau von nachwachsenden Rohstoffen war die Beantragung der Beihilfe für den Anbau von Energiepflanzen. Diese Stützungsmaßnahme ist jedoch im Jahr 2009 ausgelaufen und kann somit ab dem Jahr 2010 nicht mehr beantragt werden.