Übernachten in Münster

Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung selbst vor. Wir empfehlen Ihnen, möglichst früh zu buchen, da im Juni 2017 eine große Zimmernachfrage in Münster erwartet wird. In den folgenden Unterkünften in Münster sind bis zum 20. Mai 2017 unter dem Stichwort „IALB-Tagung 2017“ Kontingente für Sie reserviert: Hotels mit Klassifizierung, Adresse und Entfernung in Gehminuten zum Tagungshaus (FHH)

Name Klassifizierung Adresse Gehzeit
Mövenpick ****s Kardinal-von-Galen-Ring 65, Münster 3 Minuten
Hotel Jellentrup *** Hüfferstr. 52, Münster 7 Minuten
Stadthotel Münster GmbH ***s Aegidiistr. 21, Münster 22 Minuten
Hotel Überwasserhof ***s Überwasserstr. 2-3, Münster 25 Minuten
H4 Hotel Münster City Centre **** Stubengasse 33, Münster 30 Minuten
Ibis Hotel Münster City **s Engelstr. 53, Münster 30 Minuten
Hotel Conti **** Berliner Platz 2, Münster 32 Minuten
Johanniter Gästehaus ***s Weissenburgstr. 64, Münster 35 Minuten

Die Hotels sind vom Tagungshaus mit dem Bus gut zu erreichen. Die Busse fahren je nach Zielort alle 15 – 30 Minuten.

Zur Online-Buchung der Hotels: www.bit.ly/IALB2017

Bitte beachten Sie, dass die Zimmer der Kontingente ausschließlich online gebucht werden können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtmarketing Münster
Service-Telefon: +49 (0)251 492 27 26
E-Mail: tourismus@stadt-muenster.de

Ein begrenztes Zimmerkontingent gibt es auch direkt im Franz Hitze Haus. Informationen zur Verfügbarkeit und den Konditionen erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse ialb2017@lwk.nrw.de.

Beherbergungssteuer

Die Stadt Münster erhebt seit dem 1. Juli 2016 eine Beherbergungssteuer von 4,5 % für Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen oder in vergleichbaren Einrichtungen. Von der Besteuerung ausgenommen sind Übernachtungen, die im Rahmen von Geschäftsreisen oder aufgrund von Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken notwendig sind.

Um von der Beherbergungssteuer befreit zu werden, legen Sie bitte im Hotel einen Nachweis vor. Als Nachweis dient zum Beispiel Ihre Anmeldebestätigung oder das Formular „Bestätigung für die Befreiung von der Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Münster“, das Sie vorab von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnen lassen. Sie finden es auf dieser Seite:

www.stadt-muenster.de/finanzen/steuern-und-gebuehren/beherbergungsteuer.html