Möglichkeiten der Drahtwurmbekämpfung im Mais, Informationen zum Einsatz von Santana
Als Drahtwurm werden die Larven verschiedener Schnellkäferarten (Elateridae), insbesondere aus der Gattung Agriotes bezeichnet. Die Larven sind hellgelb bis bräunlich, hart und 2-4 cm lang. Typisch ist die dunkelbraune Kopfkapsel. Der Drahtwurm zählt zu den wichtigen und gefährlichen tierischen Schädlingen des Maises. Seine Bedeutung hat in den letzten Jahren zugenommen. Schäden sind besonders im 1. bis 3. Jahr nach Umbruch von Grünland, Dauerbrachen bzw. Flächenstilllegung zu befürchten.
Zunächst einmal gilt es den Mais durch ackerbauliche Maßnahmen zu unterstützen. Stärker gefährdet ist der Mais von der Saat bis etwa zum 6-Blattstadium. Eine möglichst zügige Jugendentwicklung reduziert die Gefahr, dass Pflanzen durch den Fraß der Larven an Wurzeln und Bestockungsknoten absterben. So sollten eher etwas spätere Saattermine bei Bodentemperaturen über 8 °C und der Aussicht auf wüchsige Bedingungen gewählt werden. Sorten mit guter Jugendwicklung sind von Vorteil. Sehr wichtig ist eine gute Nährstoffversorgung, dabei geht es in erster Linie um eine ausreichende Unterfußdüngung mit wasserlöslichem Phosphat und Stickstoff.
Direkte Bekämpfungsmaßnamen sind angeraten, wenn sich mehr als 1-2 Larven je m² finden. Zur Befallseinschätzung dienen das Auslegen von Ködern (Kartoffelscheiben, Möhren) bei trockenen Bodenbedingungen oder vor der Saat mehrfaches Graben an verschiedenen Stellen.
Zunächst kann eine Befallsreduktion durch mit Mesurol flüssig gebeiztes Saatgut erreicht werden. Mesurol flüssig wird gegen Vogelfraß und Fritfliege eingesetzt und kann Mesurol in günstigem Fall 50 % vom dem Bekämpfungserfolg erreichen, den Spezialbeizen bringen. Wie schon im letzten Jahr ist bei der Aussaat mit Mesurol flüssig gebeiztem Saatgut folgendes zu beachten: Werden pneumatische Sägeräte, die mit Unterdruck arbeiten, eingesetzt, müssen diese über eine anerkannte Vorrichtung zur Ableitung der Abluft auf oder in den Boden verfügen. Bei der Saat darf die Windgeschwindigkeit nicht über 5 m/s betragen.
Zum Teil wird auch Kalkstickstoff in der Unterfußanwendungen gezielt gegen Drahtwurm verwandt. Der Einsatz von Kalkstickstoff führt nach unseren Erfahrungen erst bei Mengen oberhalb von 3 dt/ha als Unterfußdünger zu messbaren Effekten. Wird Kalkstickstoff eingesetzt, sollte er in jedem Fall zusätzlich und nicht als Ersatz der wichtigen Unterfußdüngung mit beispielsweise Diammoniumphosphat (DAP) ausgebracht werden.
Ganz aktuell wurde eine Genehmigung für den Einsatz von Santana zur Drahtwurmkontrolle in Mais erteilt. Santana ist ein Insektizid mit dem Wirkstoff Clothianidin und wird als Granulat mit 7 kg/ha eingesetzt. Die Wirkung von Santana war in 2010 zufriedenstellend. Nur auf sehr humosen Standorten hat die Wirkung unter den kühlen und trockenen Bedingungen nicht immer ausgereicht.
Informationen zum Einsatz von Santana gegen Drahtwurm an Mais
In 2011 entsprechend der Genehmigung nach § 11 Abs. 2 PflSchG - Gefahr im Verzuge - vom 29.03.2011:
- der Einsatz ist ausschließlich auf nachgewiesenen Starkbefallsflächen bis zum 26.07.2011 erlaubt.
- Der Erwerb von Santana wird durch die Abgabe eines Berechtigungsscheines möglich. Für ein entsprechendes Bewertungs- und Antragsverfahren sind die jeweiligen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - wie im Vorjahr - zuständig.
- die Ausbringung darf nur mit einem geeigneten Granulatstreuer, der in der Liste des Julius-Kühn-Institutes genannt ist, erfolgen (siehe www.jki.bund.de unter Anwendungstechnik).
- bei der Ausbringung ist zu beachten, dass die Dosiereinrichtungen rechtzeitig vor Erreichen des Vorgewendes abgeschaltet werden. Das Mittel muss vollständig in den Boden eingearbeitet werden bzw. mit Erde abgedeckt sein, Nacharbeiten sind gegebenenfalls erforderlich.
- Beachtung der Gebrauchsanleitung, insbesondere der Anwendungsbestimmungen und keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s,
- keine Anwendung auf klumpigem oder steinigem Boden oder auf Flächen mit Abschwemmgefahr,
- Die Anwendung ist nach den gesetzlichen Vorgaben zu dokumentieren.
- Verpflichtung des Betriebsleiters, die zur Anwendung vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung des Mittels den Imkern bekanntzugeben, deren Bienenstände sich um Umkreis von 60 m um die Behandlungsfläche befinden.
- Die Anwendung ist nur zulässig auf Flächen nach Umbruch in den letzten 3 Jahren von Grünland, Dauerbrachen, ehemaligen Stilllegungsflächen, mehrjährigen Futterflächen oder auf Flächen, die als Dauerschadgebiete mit sehr hohem Befallsdruck ausgewiesen sind. (Das sind Flächen, die in den Vorjahren eine Drahtwurm bedingte Schädigung von über 25 % aufwiesen.)
