Eberabrechnungsmodelle im Vergleich

Ebermast. Foto: Ludger Bütfering
Für die Bewertung der Schlachtkörper von Jungebern gibt es zurzeit (noch) keine fachlich überprüfte und abgesicherte Methode. Das Max-Rubner-Institut in Kulmbach hat dazu einen Forschungsantrag gestellt. Mit Ergebnissen ist wahrscheinlich frühestens 2012 zu rechnen. Bis dahin wenden Tönnies und Westfleisch Abrechnungsmodelle an, die ergänzend zur AutoFOM-Klassifizierung einige weitere Systemeckpunkte berücksichtigen.
Übersicht 1
| Westfleisch | Tönnies | ||
|---|---|---|---|
| Basispreis: VEZG-Preis 1) – 0,02 €/kg | Basispreis: VEZG-Preis 1) – 0,03 €/kg | ||
| Systemgrenzen | Abschläge | Systemgrenzen | Zu- bzw. Abschläge |
| komplettes AutoFOM-Abrechnungsmodell |
Bauchfleischanteil % | ||
| < 40,00 | pauschal - 0,11 €/kg | ||
| 40,01 - 50,99 | - 0,01 €/kg und je % | ||
| 51,00 - 52,99 | ± 0 €/kg | ||
| 53,00 - 58,002) | + 0,01 €/kg und je % | ||
| > 58,002) | pauschal + 0,05 €/kg | ||
| Schlachtgewicht (kg) | Schlachtgewicht (kg) | ||
| < 84,00 | - 0,02 €/kg Untergewicht | < 50,00 | pauschal - 0,70 €/kg SG |
| 84,00 – 103,99 | ± 0 €/kg | 50,01 - 84,99 | - 0,02 €/kg SG |
| 104,00 – 108,00 | - 0,01 €/kg Übergewicht | 85,00 - 103,00 | ± 0 €/kg SG |
| > 108,00 | - 0,02 €/kg Übergewicht | 103,01 - 120,00 | - 0,02 €/kg SG |
| > 120,00 | pauschal - 0,34 €/kg SG | ||
1) VEZG = Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und
Fleisch e.V.
2) Zuschläge nur bei > 90 kg Schlachtgewicht
Beide Modelle beinhalten zunächst einen sog. Grundabzug vom Basispreis, der nach Aussage der Unternehmen den Aufwand für zusätzliche Kontroll- und Sortiermaßnahmen für die Eberschlachtkörper im Schlachthof darstellen soll. Bei Westfleisch sind das 0,02 €, bei Tönnies 0,03 € / kg Schlachtgewicht, die vom sog. Vereinigungspreis abgezogen werden (Übersicht 1).
Während das Tönniesmodell eine nahezu pauschale Erlösgestaltung vorsieht, bei dem lediglich ergänzende Systemgrenzen für das Schlachtgewicht und der per AutoFOM ermittelte Bauchfleischanteil berücksichtigt werden, basiert das Westfleischmodell zunächst auf dem kompletten AutoFOM-Abrechnungssystem. D.h. alle Systemgrenzen für die Teilstücke Schinken, Lachs und Bauch sowie für den Bauchfleischanteil, für das Schlachtgewicht und darüber hinaus die Systemobergrenze von 1,04 Indexpunkten / kg SG werden angewendet. Darüber hinaus gibt es bei Westfleisch für Eber noch zusätzliche Schlachtgewichtsgrenzen. Bei Eberschlachtkörpern unter 84 kg Schlachtgewicht werden 0,02 € / kg Untergewicht abgezogen. Übergewichte über 104 kg bis zu einer ersten Schwelle von 108 kg werden mit einem Abzug von 0,01 € / kg belegt, jedes kg über 108 sogar mit 0,02 € /kg.
Bei Anwendung dieser beiden Abrechnungsmodelle resultiert an einer Stichprobe von ca. 15 000 Schlachtkörpern von Jungebern im Schlachtgewichtsbereich zwischen 52 und 120 kg (im Mittel 94,2 kg, Standardabweichung 8,20 kg) und einem Preisniveau von 1,40 € / kg SG im Mittel ein Erlösunterschied von rund 1,50 € / Schlachtkörper zugunsten des Tönniesmodells (Übersicht 2).
Übersicht
2 (Klicken zum Vergrößern)
Mit 7,50 € sind die Unterschiede bei den leichten Schweinen am größten. Gründe dafür sind die maskenbedingten Systemgrenzen in den Teilstücken bei der Westfleisch.
Im mittleren Schlachtgewichtsbereich (95 bis 104 kg) beträgt der Unterschied 0,8 € / Schlachtkörper, und bei den schweren ab 104 kg Schlachtgewicht noch 0,4 € je Schlachtkörper. Neben der Bewertung der jeweiligen Mittelwerte sind die großen Streuungen in den gebildeten Schlachtkörperklassen zu beachten.
Die Standardabweichungen der errechneten Erlösdifferenzen zwischen beiden Modellen betragen im Mittel ca. 6 € / Schlachtkörper.