Das Hygieneprogramm Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von Salmonellen in Betrieben mit Legehennen ist verlängert worden. Im Falle positiver Salmonellenbefunde kann über die Tierseuchenkasse eine Beihilfe beantragt werden.
Die Tierseuchenkasse gewährt bis Ende 2012 Beihilfen für:
Voraussetzungen für die Beihilfegewährung sind die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse, die ordnungsgemäße Entrichtung der Tierseuchenkassenbeiträge, ein Tierbestand größer/gleich 1.000 Tieren, die Einhaltung der Regelungen des EU-Rechts, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der Hühner-Salmonellenverordnung des Bundes.
Ferner muss der Betrieb die Mindestvoraussetzungen betrieblichen Hygienemanagements erfüllen und bei nach dem 01.01.2010 eingestallten Hennen im Fall von multiple-age-Betrieben (mehrere Altersgruppen in einer Betriebsabteilung) nachweislich vor Einstallung eine Adsorbatimpfung durchführen.