Düngebedarfsermittlung und Dokumentation
Die Düngeverordnung (DüV) 2020 sieht wie die DüV 2017 vor, dass vor dem Ausbringen stickstoff- und phosphathaltiger Düngemittel eine Düngebedarfsermittlung (DBE) erfolgen muss. Neu ist, dass das Ausbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Nährstoffträgern - neben Düngemitteln zählen hierzu z.B. auch Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsstoffe - binnen zwei Tagen dokumentiert werden muss.
Deshalb stellt die Landwirtschaftskammer NRW Ihnen folgende Dokumente und das Programm NPmax zur Verfügung, um den Düngebedarf zu ermitteln und das Ausbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Nährstoffträgern zu erfassen:
- Düngebedarfsermittlung und Dokumentation - Allgemeine Informationen (Stand: 05.05.2020)
208 KByte
- Exceltabelle für Stickstoff-DBE und Düngedokumentation (Stand: 05.05.2020)
73 KByte
- Anleitung zur Exceltabelle für Stickstoff-DBE und Düngedokumentation (Stand: 05.05.2020)
181 KByte
- Papierformular für Stickstoff-DBE und Düngeokumentation (Stand: 05.05.2020)
75 KByte
- Anleitung zum Papierformular für Stickstoff-DBE und Düngedokumentation (Stand: 05.05.2020)
251 KByte
- Exceltabelle für Phosphor-DBE und Düngedokumentation (Stand: 05.05.2020)
74 KByte
- Anleitung zur Exceltabelle für Phosphor-DBE und Düngedokumentation (Stand: 05.05.2020)
158 KByte
- Papierformular für Phosphor-DBE und Düngedokumentation (Stand: 05.05.2020)
92 KByte
- Anleitung zum Papierformular für Phosphor-DBE und Düngedokumentation (Stand: 05.05.2020)
444 KByte
- Nmin-Richtwerte für gemüsebaulich genutzte Flächen (Stand: 15.12.2020)
125 KByte
- Vorläufige Nährstoffgehalte für Ernte- und Putzreste im Gemüsebau Stand 19.06.2018 (Stand: 20.06.2018)
275 KByte
- Programm Düngebedarf NPmax der Landwirtschaftskammer NRW (Stand: 25.08.2020)
Das Programm NPmax zur Düngebedarfsermittlung von Stickstoff und Phosphat steht Ihnen kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung. in der neuen Version sind Module zur Dokumentation der Düngemaßnahmen ergänzt worden.