WiN: DüngeVO, LandesdüngeVO,StoffstrombilanzVO
Keine Düngung ohne Dokumentation!
Die Nährstoffströme auf und auch zwischen landwirtschaftlichen Betrieben sind immer genauer zu erfassen und zu dokumentieren. Behalten Sie den Überblick im Düngerecht und informieren sich rechtzeitig und umfassend.
Inhalte
- Welche Vorgaben macht der Gesetzgeber?
- Besonderheiten der LandesdüngeVO-NRW
- Welche Betriebe müssen eine Stoffstrombilanz erstellen und welche Daten werden benötigt?
- Düngeportal NRW – Programm zur Dokumentation der Düngung
Zielgruppe
Frauen im AgrarbüroMethodik
Vortrag mit Diskussion
Wann & Wo
25. März 2021
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 12:30 Uhr
Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse
Referenten
Hendrik Hornkamp, WRRL-Berater, LWK NRW, Unna
Teilnehmerbeitrag
- mit WiN-Abo kostenfrei
- als Einzelveranstaltung 66 €
Kurs-Nummer
SW O20 021
Ansprechpartnerin
- Annette Höfinghoff, Telefon: 02303 96161-52