Hygieneschulung für lebensmittelverarbeitende Betriebe


Inhalte
Jeder Lebensmittelbetrieb ist für die Sicherheit und Qualität der Produkte verantwortlich. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene.
Regelmäßige Hygieneschulungen und die Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz unterstützen die Gewährleistung sicherer Lebensmittel. Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und bringen Sie sich auf den aktuellen Stand.
- Recht so:
- Gesetzliche Grundlagen zu Hygieneschulungen
- Zusammenarbeit mit Behörden
- Gewusst wie: Hygiene im Betriebsalltag
- Personal- und Händehygiene
- Richtig desinfizieren
- Hygiene am Buffet und in Selbstbedienung
- Auf Nummer sicher: Verarbeitung und Vermarktung
- Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum
- Rückstellproben
- Lagerung und Einfrieren von Lebensmitteln
- Rückverfolgbarkeit
- Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §43 (4)
Zielgruppe
Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sowie Mitarbeiter von Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung
Methodik
Präsenzseminar
Wann & Wo
4. April 2022
Beginn: 14.30 Uhr
Ende: ca. 16.00 Uhr
WLV Recklinghausen
Börster Weg 20
45657 Recklinghausen
Referenten
Anja Nathues, Charlotte van Gember, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Teilnehmerbeitrag
41 € pro Person, inklusive Seminarunterlagen
(Betriebe mit einem Vertrag des Grundangebotes Landservice: 2 Personen frei)
Ansprechpartner
- Fachfragen: Nathues, Anja, Telefon: 0251 2376-313
- Fachfragen: van Gember, Charlotte, Telefon: 0251 2376-896
Anmeldung
Anmeldeschluss: Eine Woche vor Beginn des Seminars
Informationen zur Anmeldung und zur Stornierung
Weitere Termine
- Online-Anmeldung
- Hygienesschulungen 2021/2022
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