Jahrestagung der Sachverständigen 2023
Mit der Jahrestagung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen allen Sachverständigen und den mit dem Sachverständigenwesen verbundenen Verwaltungen und Verbänden, Unternehmen und Anwälten ein besonderes Fortbildungsangebot. Außerdem dient die Jahrestagung dem persönlichen Austausch und der Begegnung unter Sachverständigen-Kollegen.
Bernhard Floter, geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Institut für Sachverständigenwesen, referierte über das Thema „Elektronische Kommunikation mit Gerichten“. Dieser Bereich wird für die Sachverständigen immer wichtiger. Floter berichtete unter anderem darüber, welche Möglichkeiten es hier gibt und welche Instrumente nutzbar sind.
Dr. Stefan Seifert von der Georg-August-Universität Göttingen, stellte eine Studie zur Preisbildung auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten in NRW vor und ging hier speziell die Auswertung der Kaufpreissammlung ein. Dr. Seifert leitet zusammen mit Prof. Dr. Silke Hüttel ein Projekt der Deutschen Forschungsgesellschaft zu diesem Thema.
Nach der Mittagspause wurde in zwei getrennten Gruppen weiter getagt.
In der Gruppe 1 hat zunächst Dr. Thomas Böcker von der Landwirtschaftskammer NRW über die seit diesem Jahr geltende Gemeinsame Agrarpolitik der Förderperiode 2023 bis 2027 berichtet. Dr. Böcker hat die wichtigsten Regeln und Vorgaben sowie die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen im Ackerbau auf verschiedenen Betriebe erläutert.
Im Anschluss hat Andreas Jadin, Sachverständiger, Architekt und Immobilienökonom, Ausführungen zu den Anwendungshinweisen zur Immobilienwertermittlungsverordnung behandelt. Die Immobilienwertermittlungsverordnung wird von einem breiten Anwenderkreis bei der Wertermittlung herangezogen. Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, sollten die Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung, die sogenannte ImmoWertA, beschlossen werden. Die Verabschiedung dieser Hinweise ist noch nicht erfolgt, aber der Bearbeitungsstand lies einen Vortrag zu diesen Hinweisen zu.
In der Gruppe 2 referierte zunächst Heinz Schomakers zur neuen ZTV (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen) für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs. Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) hat mit der neuen ZTV Wegebau aktualisierte Vertragsbedingungen geschaffen, die besonders auf die Anforderungen im Garten- und Landschaftsbau zugeschnitten sind. Damit hat die FLL für Verkehrsflächen außerhalb des Straßenverkehrs den Stand der derzeitigen Technik definiert.
Danach stellte Thomas Oppermann das von seiner Firma entwickelte Programm „KomBI-Operat“ in Zusammenhang mit dem Inventur-Programm „KlimaWIS FE“ des Landesbetriebes Wald und Holz NRW am Beispiel des Staatswaldes Hochstift vor. Das Programm integriert dGPS-Stichprobenverfahren mit altbewährten Verfahren zur Betriebswerkerstellung. Auf diese Weise soll der Waldbesitzer die entsprechenden Grundlagen für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Forstbetriebs erhalten.