Stadt und Land - Hand in Hand

Ein Jubiläum konnte jetzt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen feiern: Kammer-Präsident Karl Meise überreichte den 300. landwirtschaftlichen Fachbeitrag an den Ersten Beigeordneten der Stadt Dorsten, Heinz-Dieter Klink. Die Bezirksstelle für Agrarstruktur Münsterland in Coesfeld hatte das Gutachten zum neuen Flächennutzungsplan für die Stadt Dorsten erarbeitet.

Seit 1968 legen die auf Planungen im ländlichen Raum spezialisierten Bezirksstellen für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer Fachbeiträge vor. Damit sollen agrarstrukturelle Folgen, wie zum Beispiel bei der Änderung von Flächennutzungsplänen, möglichst frühzeitig dargestellt werden. „So können im Vorfeld gravierende Nachteile für die Landwirtschaft in der Region vermieden werden“, sagte Präsident Meise bei der Vorlage des Gutachtens.

Bisher wurden landwirtschaftliche Fachbeiträge zu 43 Flurbereinigungsverfahren, 116 Landschaftsplänen und 121 Flächennutzungsplänen angefertigt. Weitere 20 Gutachten haben die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer zu Bergsenkungsbereichen und Naturschutzgebieten erarbeitet. Besonders auf kommunaler Ebene sind solche Fachbeiträge für die frühzeitige Diskussion in den politischen Gremien äußerst wichtig. Ziel ist, die Interessen der Landwirtschaft in Einklang zu bringen mit den Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt.

Der Gesetzgeber hat die Ausdehnung von Wohngebieten in den Außenbereichen minimiert. Umso wichtiger ist es, dass für die anderen Bauvorhaben mögliche Immissionskonflikte zwischen Landwirtschaft und Wohnbebauung bereits im Vorfeld erkannt, vermieden oder bewältigt werden. Um dies zu erreichen, hat die Stadt Dorsten schon vor der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer gesucht. Das Gutachten zeigt Konflikte beim Immissionsschutz zwischen landwirtschaftlichen Hofstellen und künftiger Wohnbebauung auf.

Werden Freiflächen für Siedlungszwecke ausgewiesen, führt dies zu ökologischen Eingriffen, die nach der Naturschutzgesetzgebung entsprechend ausgeglichen werden müssen. Dieser Ausgleich nimmt wiederum landwirtschaftliche Flächen in Anspruch. Damit agrarstrukturelle Schäden bei Kompensationsflächen vermieden werden, sind einerseits Bereiche in den Planungen dargestellt worden, in denen Kompensationsmaßnahmen für die Agrarstruktur verträglich sind. Dies bedeutet andererseits, dass die übrigen Flächen von Ausgleichsflächen-Anforderungen verschont und somit für eine weitere landwirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2005