Sachkundenachweise
- Sachkundefortbildungen im Pflanzenschutz
Sachkundige Personen sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Hier finden Sie eine Auflistung der Veranstaltungen, die vom Pflanzenschutzdienst NRW anerkannt sind. - Neuerwerb der Pflanzenschutz-Sachkunde
- Befähigungsnachweis Tiertransport
- Flurförderzeuge (Gabelstapler, www.deula.de/kempen)
- Flurförderzeuge (Gabelstapler, www.deula.de/warendorf)
- Motorsägenlehrgang (www.deula.de/kempen)
- Motorsägenlehrgang (www.deula.de/warendorf)