Geprüfte/r Fachagrarwirt/in - Baumpflege

Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt / Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen führt gemäß § 56 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Fortbildungsprüfungen durch, so auch Prüfungen zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachagrarwirt / Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege“.

Sie ist zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die in NRW wohnhaft sind oder in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. selbständig sind oder an einer Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben.

Seit dem 01.01.2021 hat die neue „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege“ (Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung – FABaumPflPrV) vom 2. Dezember 2020 Gültigkeit:

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c BBiG erfüllt und Folgendes nachweist:

  •  eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Forstwirt/Forstwirtin, Gärtner/Gärtnerin oder Landwirt/Landwirtin ODER
  •  eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis ODER
  •  eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss i.e.S. in der Baumpflege abgeleistet worden sein und soll dabei in Summe der Zeit einer mindestens dreijährigen oder fünfjährigen Vollzeitbeschäftigung entsprechen.

Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Die Entscheidung über eine solche „Sonderzulassung“ trifft der Prüfungsausschuss.

Für den Erwerb der für die Prüfung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es gemäß § 2 (3) FABaumPflPrV in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den in der Verordnung genannten Anforderungen der jeweiligen Prüfungsteile. Eine besondere Form der Vorbereitung auf die Prüfung ist nicht vorgeschrieben.

Antrag auf Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Letzter Anmeldetermin für einen Einstieg in die Prüfung im selben Jahr ist der 30. Mai. (Prüfungsabschluss im Frühjahr des Folgejahres).

Die Anmeldung zur Prüfung kann ausschließlich durch das Einreichen des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und der darin benannten erforderlichen Anlagen erfolgen.

Eine Anmeldung gilt als fristgerecht, wenn die vorgenannten Unterlagen spätestens am 30. Mai bei der Landwirtschaftskammer eingegangen sind. Nach dem 30. Mai eingereichte Anmeldeformulare oder Anmeldungen ohne Verwendung des Anmeldeformulars werden im selben Jahr nicht berücksichtigt.

Der Versand der Zulassungsbescheide erfolgt in der Regel im Juni des Anmeldejahres.

Gliederung und Inhalte der Prüfung

Die Prüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile und -leistungen:

  1.  Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen
    1.  Arbeitsprojekt, Bearbeitungszeit 6 Monate + Prüfungsgespräch 60 Min.
    2.  Arbeitsprobe (Baumschadensdiagnose) inkl. Prüfungsgespräch 60 Min.
    3.  Schriftliche Prüfung 180 Min.
  2.  Betriebs- und Unternehmensführung
    1.  Fallstudie, Bearbeitungszeit 2 Tage + Prüfungsgespräch 45 Min.
    2.  Schriftliche Prüfung 180 Min.
  3.  Mitarbeiterführung und Personalmanagement
    1.  Fallstudie, Bearbeitungszeit 180 Min + Prüfungsgespräch 30 Min.
    2.  Schriftliche Prüfung 150 Min.

Nach der Zulassung zur Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen weitere Informationen zur Prüfung, insbesondere auch einen Leitfaden zur Bearbeitung und Dokumentation des Arbeitsprojektes in Teil 1. 

Prüfungsgebühren

Die jeweils geltenden Prüfungsgebühren für die Zulassung und die Durchführung der Prüfung können der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer NRW in Teil 4 Berufsbildung, Tarifstellen 130 ff, entnommen werden:

Gebührentarif der Landwirtschaftskammer Nordrhein-WestfalenPDF-Datei 253 KByte

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Rechtsgrundlagen

Kontakt

Michael Müller-Inkmann
Telefon: 0251 2376-427
E-Mail: michael.mueller-inkmann@maillwk.nrw.de

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