Diese Maßnahmen können mit ELAN-NRW beantragt werden
Bis zum 15. Mai können neben
- Sammelantrag
- Einkommensgrundstützung
- Öko-Regelungen
- Prämie für Mutterschafe/Ziegen sowie Mutterkühe
- Umverteilungseinkommensstützung
- Junglandwirte-Einkommensstützung
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
- Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
die Auszahlungen für die folgenden Fördermaßnahmen beantragt werden:
- Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
- Mehrgefahrenversicherungen
- Bedrohte Haus- und Nutztierrassen
- Sommerweidehaltung
- Ökologischer Landbau
- Vertragsnaturschutz
Sowie die Auszahlungsanträge der Agrarumweltmaßnahmen der Förderperiode 2023 bis 2027 mit ELAN-NRW gestellt werden:
- AUM - Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
- AUM - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen
- AUM - Anlage von mehrjährigen Buntbrachen
- AUM - Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
- AUM - Anlage von Erosionsschutzstreifen
- AUM - Anlage von Uferrandstreifen
- AUM - Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache
Des Weiteren können die Auszahlungsanträge der Agrarumweltmaßnahmen der Förderperiode 2014-2020 gestellt werden:
- AUM – Extensive Grünlandnutzung
- AUM – Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau
- AUM – Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen
- AUM – Anlage von Blüh- und Schonstreifen/-flächen
- AUM – Anbau von Zwischenfrüchten
Bis zum 30. Juni können Grundanträge für folgende Maßnahmen gestellt werden:
- Ökologischer Landbau
- AUM - Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
- AUM - Anlage Uferrandstreifen
- AUM – Anlage von Erosionsschutzstreifen
- AUM – Anlage mehrjähriger Buntbrachen
- AUM - Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
- AUM - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen
- AUM - Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache
- Vertragsnaturschutz
- Bedrohte Haus- und Nutztierrassen
bzw. folgende Beantragung ist möglich:
- Haltungsverfahren auf Stroh (Verpflichtungsjahr 2025)