Hinweise zum Ermitteln der Gemarkungen für die Kulisse der Ausgleichszulage
Diese Datenbank soll eine Hilfestellung bei der Antragstellung sein, da im Flächenverzeichnis zum Sammelantrag 2013 bei Schlägen bzw. Teilschlägen, für die die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete beantragt wird, die Art der Benachteiligung und die Landwirtschaftliche Vergleichszahl (kurz: LVZ) in den Spalten 12 und 13 anzugeben ist. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben kann aber nicht gegeben werden.
Damit eine Fläche im Rahmen der Ausgleichszulage tatsächlich förderfähig ist, müssen neben der Lage in einem benachteiligten Gebiet mit einer LVZ von höchstens 30 noch weitere Voraussetzungen/Auflagen/Verpflichtungen erfüllt werden. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Antragsformularen (incl. Anschreiben), den Rechtsgrundlagen und den Hinweisen www.landwirtschaftskammer.de.
Die Datenbank enthält Angaben zu allen Gemarkungen in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Ausgleichszulage können auch Flächen in anderen Bundesländern gefördert werden. Die Angaben zu der Art der Benachteiligung und der LVZ dieser Gemarkungen sind in diesem Fall bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer zu erfahren. Sofern es sich um Flächen in Niedersachsen handelt, finden Sie die erforderlichen Angaben zum größten Teil auch hier:
Folgende Angaben werden gemacht:
1. Art der Benachteiligung
Folgende Arten werden unterschieden:
- 0 - kein benachteiligtes Gebiet
- 1 - Berggebiet
- 2 - benachteiligte Agrarzone
- 3 - Kleines Gebiet
- 9 - uneinheitliche Benachteiligung (siehe unten)
2. LVZ (Landwirtschaftliche Vergleichszahl)
Hier wird die LVZ der Gemarkung angegeben, wenn die jeweilige Gemarkung im benachteiligten Gebiet (Art d. Benachteiligung 1 bis 3 und 9) liegt. Liegt die Gemarkung nicht im benachteiligten Gebiet (Art der Benachteiligung = 0), so erfolgt hier die Angabe "n.r." (nicht relevant).
Für die 17 Gemarkungen mit uneinheitlicher Benachteiligung (Art der Benachteiligung = 9) in Nordrhein-Westfalen entnehmen Sie die Art der Benachteiligung und die LVZ bitte der folgenden Aufstellung (sortiert nach Gemarkungsnamen). Für die aufgeführten Flurstücke existieren eventuell Nachfolge-Flurstücke, die hier nicht aufgelistet werden können, für die die Angaben zur Benachteiligung ggf. jedoch ebenfalls gelten.
- Gemarkung Breun (Oberbergischer Kreis, Gemeinde Lindlar)
- LVZ 35:
- nur Flächen in den Fluren 31, 32, 33, 34, 35, 36, 40, 41, 42, 43, 56, 64 und 65 sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- alle anderen Flächen liegen nicht im benachteiligten Gebiet (0)
- Gemarkung Deifeld (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Medebach)
- LVZ 10:
- nur Flächen in den Fluren 9, 10 und 11 sind im Berggebiet (1)
- alle anderen Flächen sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- Gemarkung Elisenhof (Kreis Paderborn, Gemeinde Wünnenberg):
- nur die Flurstücke 4, 34, 39, 61, 74, 78, 148, 149, 156, 182, 184, 186, 215, 243 bis 245, 266 bis 270, 272, 279 in der Flur 2 sind in der benachteiligten Agrarzone (2) mit einer LVZ von 32
- alle anderen Flächen liegen in der benachteiligten Agrarzone (2) mit einer LVZ von 36
- Gemarkung Elpe (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Olsberg)
- LVZ 9:
- nur Flächen in den Fluren 10 und 11 sind im Berggebiet (1)
- alle anderen Flächen sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- Gemarkung Endorf (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Sundern)
- LVZ 20:
- nur Flächen in den Fluren 14, 15, 27, 28 und 30 sind im Berggebiet (1)
- alle anderen Flächen sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- Gemarkung Fleckenberg (Hochsauerlandkreis, Gemeinde
Schmallenberg) - LVZ 13:
- nur Flächen in der Flur 11 sind im Berggebiet (1)
- alle anderen Flächen sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- Gemarkung Grafschaft (Hochsauerlandkreis, Gemeinde
Schmallenberg) - LVZ 11:
- nur Flächen in den Fluren 14, 15 und 19 sind im Berggebiet (1)
- alle anderen Flächen sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- Gemarkung Hallenberg (Hochsauerlandkreis, Gemeinde
Hallenberg) - LVZ 11:
- nur Flächen in der Flur 31 sind im Berggebiet (1)
- alle anderen Flächen sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- Gemarkung Heek (Kreis Borken, Gemeinde Heek) - LVZ
23:
- nur Flächen in der Flur 42 sind im Kleinen Gebiet (3)
- alle anderen Flächen liegen nicht im benachteiligten Gebiet (0)
- Gemarkung Hövelhof (Kreis Paderborn, Gemeinde Verl)
- LVZ 22:
- alle Flächen in den Fluren 1 bis 41 sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- von den Fluren 42 bis 53 liegen nur die unten genannten Flurstücke in der benachteiligten Agrarzone:
- Flur 43 - Flurstücke 33, 35, 36, 51 und 52;
- Flur 44 - Flurstücke 8, 10, 11, 12, 13, 29, 30, 32 und 73;
- Flur 49 - Flurstücke 70 und 71;
- Flur 50 - Flurstücke 11, 18, 19, 20 und 21;
- Flur 51 - Flurstücke 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21 bis 29, 32, 49, 50, 52, 55, 57, 58, 59, 62 bis 67
- Gemarkung Ibbenbüren (Kreis Steinfurt, Gemeinde Ibbenbüren)
- LVZ 30:
- nur das Flurstück 43 in der Flur 3 ist im Kleinen Gebiet (3)
- alle anderen Flächen liegen nicht im benachteiligten Gebiet (0)
- Gemarkung Nenkersdorf (Kreis Siegen-Wittgenstein,
Gemeinde Netphen) - LVZ 15:
- nur die Flurstücke 53, 64, 65, 100, 101, 104 und 106 in der Flur 9 sind im Berggebiet (1)
- alle anderen Flächen sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- Gemarkung Oberkirchen (Hochsauerlandkreis, Gemeinde
Schmallenberg) - LVZ 10:
- nur Flächen in den Fluren 39, 40, 43, 44 und 51 sind im Berggebiet (1)
- alle anderen Flächen sind in der benachteiligten Agrarzone (2)
- Gemarkung Rietberg (Kreis Gütersloh, Gemeinde Rietberg)
- LVZ 33:
- nur Flurstücke, die in der Vergangenheit zu der Gemarkung Westerwiehe gehörten, sind in der benachteiligten Agrarzone (2):
- Flur 43 - Flurstücke 31, 34 bis 39, 41 bis 43, 47 bis 54, 61 bis 70, 88, 92
- Diese Liste ist nicht abschließend! Eventuell sind weitere Flurstücke in den Fluren 43 und 45 in der benachteiligten Agrarzone.
- alle anderen Flächen liegen nicht im benachteiligten Gebiet (0)
- Gemarkung Schloß
Holte (Kreis Gütersloh, Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock)
- LVZ 22:
- nur Flächen in den Fluren 17, 18, 19 und 20 liegen nicht im benachteiligten Gebiet (0)
- alle anderen Flächen liegen in der benachteiligten Agrarzone (2)
- Gemarkung Verl (Kreis
Gütersloh, Gemeinde Verl) - LVZ 33:
- nur Flächen in den Fluren 19 und 20 sowie die Flurstücke 15, 48, 51 und 53 in der Flur 22 liegen in der benachteiligten Agrarzone (2)
- alle anderen Flächen liegen nicht im benachteiligten Gebiet (0)
- Gemarkung Westerwiehe (Kreis
Gütersloh, Gemeinde Rietberg) - LVZ 33:
- nur folgende Flurstücke liegen nicht im benachteiligten Gebiet (0):
- Flur 8 - Flurstücke 501 bis 505, 516 bis 525, 529 bis 536
- Flur 9 - Flurstücke 43 und 44
- alle anderen Flächen liegen in der benachteiligten Agrarzone (2)