Der Einsatz von Kompost lohnt sich

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Kompost ist ein Vollwertdünger, der alle Nährstoffe enthält

Der Boden stellt die wichtigste Produktionsgrundlage des Landwirtes dar. Für die Bodenfruchtbarkeit ist es unverzichtbar, einen ausreichend hohen Gehalt an organischer Substanz als Grundlage zu haben. Dabei liegt es in der Verantwortung des Flächenbewirtschafters, den Boden durch eine gezielte Humuswirtschaft in einem entsprechenden Zustand zu erhalten.

Auch ohne die Zufuhr von externen organischen Nährstoffträgern besitzt der Landwirt zahlreiche Möglichkeiten, um den Humusgehalt auf einem ausreichend hohen Niveau zu halten. Hierbei hat die Gestaltung der Fruchtfolge den größten Einfluss. Durch ein ausgeglichenes Verhältnis von sog. humuszehrenden und humusmehrenden Kulturen können die erlaubten Salden, bzw. der standorttypische Humusgehalt eingehalten werden. In den letzten Jahren werden zudem vermehrt Gründüngungs-Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integriert, welche ebenfalls eine hohe Humuslieferung mit sich bringen. Um die Humusentzüge des Bodens durch den Pflanzenbau zu kompensieren, können außerdem die wirtschaftseigenen organischen Dünger eingesetzt werden. Auch der Verbleib von Ernteresten, wie z.B. Stroh, Rüben- und Kartoffelblatt tragen zum Erhalt oder Aufbau des Humusgehaltes bei.

Viele landwirtschaftliche Betriebe haben sich jedoch mittlerweile auf einen oder wenige Produktionszweige spezialisiert, woraus unter anderem enge Fruchtfolgen resultieren. Gerade Ackerbau- oder Marktfruchtbetriebe ohne eigene Wirtschaftsdünger können ein Problem bezüglich der Humuswirtschaft bekommen. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren in vielen Regionen das Stroh nicht mehr als Ernterückstand auf den Flächen verbleibt, sondern als Einstreu z.B. an Pferdehalter oder als Kultursubstrat für die Champignonanzucht exportiert wird. Auch das hohe Aufkommen von Biogasanlagen seit Einführung des EEG hat zu engeren Fruchtfolgen und einem hohen Anteil an humuszehrendem Silomais in der Fruchtfolge geführt. Durch die Produktion von Biomasse für die Vergärung wird dem Boden stetig organische Substanz entzogen, aber auf der anderen Seite wenig Humuskohlenstoff zurückgeführt, da ein großer Teil des in der Biomasse enthaltenen Kohlenstoffs in der Biogasanlage zu Methan umgewandelt wird und das System verlässt. Damit es bei den angesprochenen Betrieben mittel- und langfristig zu keiner Verarmung an Humus im Boden kommt, sollte hier die Humuswirtschschaft besonders im Auge behalten werden.

Was ist Kompost und welche Funktionen hat er?

Kompost stellt eine Mischung aus hauptsächlich pflanzlichen Resten und Speiseresten dar, die einen Rotteprozess unter Sauerstoffzufuhr durchlaufen haben. Jährlich entstehen aus 4 Mio. t Bioabfällen, die aus privaten Haushalten („Biotonne“) stammen sowie ca. 5 Mio. t Garten- und Parkabfällen ungefähr 5 Mio. t Kompost (Stand 2011). Von den RAL (= Dachverband der Träger aller Gütesiegel) -gütegesicherten Komposten kommen ungefähr 55 % in der Landwirtschaft zum Einsatz. Der zweitgrößte Anteil von gut 15 % wird hingegen in Erdenwerken verarbeitet.

Kompost stellt deshalb in vielen Regionen einen sinnvollen organischen Dünger für den Erhalt des Humusgehaltes dar, der neben der Lieferung von stabilen Humusformen einige weitere Vorteile bietet:

  • Zufuhr an Humus; Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
  • Förderung des Bodenlebens
  • Lieferant von Nährstoffen und Kalkung des Bodens
  • Förderung und Erhalt der Bodenstruktur
  • Phytosanitäre Wirkung und Pufferung/Abbau von Umweltgiften
  • Kohlenstoffsenke

Humus stellt vor allem eine Nahrungsquelle für viele Bodenorganismen dar. Durch Ihren Umsatz werden schließlich wiederum Nährstoffe für die Pflanzen bereitgestellt. Deshalb besteht eine enge Beziehung zwischen dem Humusgehalt im Boden und der Masse an Bodenlebewesen. Der regelmäßige Einsatz von Kompost aktiviert das Bodenleben und es kommt zu einer nachhaltigen Bereitstellung von Pflanzennährstoffen. Wie alle organischen Düngemittel stellt auch Kompost einen Vollwertdünger dar, in dem in der Regel alle Pflanzennährstoffe enthalten sind. Vor allem der Gehalt an Stickstoff, Phosphat und basisch wirksamen Bestandteilen spielt bei Kompost eine große Rolle. Dabei kann der Hauptnährstoff Kalium zu 100 % als pflanzenwirksam angerechnet werden. Der enthaltene Nährstoff Stickstoff steht im Jahr der Anwendung hingegen nur in geringen Mengen zur Verfügung. Im Jahr der Anwendung pflanzenverfügbar ist der in gelöster Form vorliegende Stickstoff (NH4). Darüber hinaus werden im gleichen Jahr noch ca. 2 % des Gesamtstickstoffgehaltes bereitgestellt. In den Folgejahren werden dann schließlich noch durchschnittlich 1-5 % des Gesamt-N wirksam. Der überwiegende Anteil (> 90 %) des im Kompost enthaltenen Stickstoffs ist jedoch organisch gebunden und dient in erster Linie der Humusreproduktion (siehe unten). Da Phosphat im Kompost vielfach in schwer verfügbaren Bindungsformen vorliegt, sollte man auch bei diesem Nährstoff davon ausgehen, dass nur etwa die Hälfte des Gesamtgehaltes im Anwendungsjahr zur Wirkung kommt. Mittelfristig wird auch das Phosphat voll auf den Düngebedarf angerechnet. In Tabelle 1 werden Durchschnittsgehalte an Pflanzenhauptnährstoffen in Komposten aufgeführt.

Tabelle 1: Durchschnittliche Gehalte der wesentlichen Nährstoffe in Komposten; LUFA NRW

  in kg/t
Kompostart TS-Gehalt in % Gesamt-N davon NH4-N P2O5 K2 MgO  CaO 
Grünschnittkompost 61 7,1 0,2 3,1 6,1 4,6 25,3
Grün-/Biokompost 64 9,8 0,6 5,1 8,0 5,3 32,3

Weiterhin kommt es beim Einsatz von Kompost zu phytosanitären Effekten, bei dem zahlreiche bodenbürtige Krankheitserreger deutlich unterdrückt werden. Eine Bereitstellung von frischem Humus lockt vor allem Regenwürmer an. Unterschiedlichste Bodenschichten werden daraufhin von ihnen als Lebensraum besiedelt. Die verschiedenen Arten sorgen mit ihrer Aktivität dafür, dass die Humuspartikel und Nährstoffe im gesamten Wurzelhorizont verteilt werden. Mindestens genauso wichtig sind die Sekundäreffekte: Durch die Regenwurmgänge entstehen Makroporenräume, in welche dann die Pflanzenwurzeln hineinwachsen, das Regenwasser schnell infiltrieren und Sauerstoff auch in tiefe Bodenschichten gelangen kann. Nicht zuletzt können durch die Anwesenheit von Regenwürmern auch verdichtete Bodenhorizonte (z.B. Pflughorizont) durchbrochen und aufgelockert werden. Weiterhin bleibt durch den Einsatz von Kompost die Bodenstruktur erhalten und wird gefördert, indem sich die enthaltenen Huminstoffe mit den restlichen mineralischen Bodenteilchen verkleben. Auf diesem Wege entstehen Poren, welche vor allem förderlich für den Wasser- und Lufthaushalt des Bodens sind. Durch eine nachhaltige Humuswirtschaft steigt bewiesenermaßen vor allem der Anteil an Mittelporen an. Dies führt wiederum zu einer Erhöhung der nutzbaren Feldkapazität des Bodens und der Anteil an Bodenwasser, welches die Pflanzen tatsächlich nutzen können, nimmt zu. Aber nicht nur in den Porenräumen wird Wasser gespeichert, sondern auch vom Humus selber. Hier ist eine Speichermenge von bis zum 20fachen seines Eigengewichtes möglich. Dort, wo die Böden nur einen geringen Tongehalt aufweisen, stellt der Humus den einzigen Wasserspeicher dar und wirkt durch diese Funktion Wasserstress entgegen. Indem der Luft- und Wasserhaushalt positiv beeinflusst werden, besteht auch eine positive Rückkopplung zu den Bodenlebewesen, die sich in einem solchen Milieu wohler fühlen. Die von ihnen umgesetzten und dem Boden zugeführten Pflanzennährstoffe werden, wie bei Tonmineralen, an den Humus reversibel angelagert, was zu einer Erhöhung der Kationenaustauschkapazität führt. Das Entstehen einer hohen spezifischen Oberfläche führt sogar auf tonhaltigen Böden dazu, dass die Kationenaustauschkapazität bei Kompostgaben weiter erhöht werden kann.

Bei der Anwesenheit von Ton, entstehen sog. Ton-Humuskomplexe, die dafür sorgen, dass das Bodengefüge nachhaltig stabil und belastbar bleibt. Gerade bei zu Verschlämmung und Verdichtung neigenden, schweren Böden und beim Einsatz schwerer Maschinen (z.B. Zuckerrübenernte) kommt es darauf an, diese Eigenschaft des Bodens zu erhalten. Mit dieser Eigenschaft wird der Boden außerdem nachhaltig gegenüber Erosion geschützt. Die Aggregatstabilität kommt aber auch dadurch zustande, dass Kompost ein großer Lieferant basisch wirksamer Bestandteile ist. Mit einer durchschnittlichen Kompostgabe von 30 t/ha TM werden dem Acker in etwa 1.200 kg davon zugeführt. Damit wirken Kompostgaben wie eine Kalkung. Die mehrwertigen Calcium-Ionen bilden im Boden stabile Brücken zwischen den Ton-Humuskomplexen aus und es entsteht zusätzliche Porenvolumen und Stabilität mit den bereits beschriebenen Effekten. Der Erhalt, bzw. die Anhebung des pH-Wertes sorgen außerdem dafür, dass viele essentielle Pflanzennährstoffe überhaupt erst pflanzenverfügbar werden und sich das richtige Milieu für die Bodenlebewesen einstellt. Humus erfüllt weiterhin direkt und indirekt wichtige Aufgaben bezüglich zahlreicher Umweltgifte (allen voran Pflanzenschutzmittel). Durch seine verschiedenen Speichermechanismen trägt er dazu bei, diese vor der Auswaschung ins Grundwasser zu bewahren und mit Hilfe der anwesenden Mikroorganismen abzubauen. Nicht zuletzt sollte noch erwähnt werden, dass Humus hinsichtlich des Klimagases CO2 eine große Kohlenstoffsenke darstellt.

Humus nicht gleich Humus

Zu unterscheiden ist zwischen der umsetzbaren (=“Nährhumus“) und der weitestgehend stabilen Humusfraktion (=“Dauerhumus“). Im Gegensatz zum Dauerhumus ist lediglich der Anteil des Nährhumus von der Bewirtschaftung der Fläche abhängig und unmittelbar beeinflussbar. Jedes Jahr werden in Abhängigkeit von der Intensität der Bodenbearbeitung, der Bodenart, der Wasserversorgung und des Temperaturverlaufs 1-5 % der organischen Bodensubstanz abgebaut. Die angebauten Kulturen nehmen ihrerseits Einfluss auf den Humusgehalt des Bodens, indem sie einerseits abgestorbene Wurzelmasse hinterlassen und andererseits kulturspezifische Anforderungen an die Bodenbearbeitung stellen. Hieraus ergibt sich, ob ein Nettozuwachs oder -Verlust an Humus stattfindet. Die Hackfrüchte Silomais, Rübe oder Kartoffel sind grundsätzlich humuszehrend, d.h. der Humusgehalt verringert sich. Beim Getreide muss unterschieden werden, ob das Stroh auf der Fläche verbleibt oder abgefahren wird. Beim Verbleib ist das Getreide als humusmehrend einzustufen. Alle Zwischenfrüchte sowie mehrjähriges Feldfutter sind außerdem humusliefernd.

Der Humusgehalt eines Bodens hängt jedoch auch von vielen Faktoren ab, die der Landwirt nicht beeinflussen kann, wie z.B. der Bodenart oder dem Klima. Dennoch gilt es als bewiesen, dass der Landwirt eine entscheidende Rolle insbesondere beim Erhalt des Nährhumus spielt. Aber auch beim Dauerhumus kann der Bewirtschafter Einfluss in Form der Wahl des organischen Düngers nehmen. Ob Humus im Boden angereichert oder erhalten bleibt, hängt nicht allein von der zugeführten Menge an organischer Substanz ab, sondern ist auch davon abhängig, wie stabil diese gegenüber dem Abbau ist.

Kompost stellt im Gegensatz zu frischen Ernteresten oder Gülle einen bereits stark „humifizierten“ Dünger dar, welcher einen sehr hohen Anteil an stabilen Humusformen (= Dauerhumus) besitzt. Der im organischen Dünger für die Humusreproduktion im Boden anrechenbare Kohlenstoff ist der sog. Humus-C. Bei Fertigkomposten mit einem TM-Gehalt von mind. 50 % beträgt der Anteil an Humus-C am organisch gebundenen Kohlenstoff mehr als 50 %, bei einer Gründüngung oder dem hinterbliebenem Rübenblatt hingegen weniger als 15 %. Güllen nehmen eine Mittelstellung ein und haben durchschnittlich einen Anteil von 20 bis 30 % an humusreproduktionswirksamen Kohlenstoff am organisch gebundenen Kohlenstoff. Kommt im Betrieb zum Beispiel Grün-/Biokompost mit einer Aufwandmenge von 40 t FM pro Hektar zum Einsatz, resultieren daraus 2.992 kg Humus-C Reproduktionsleistung. Werden im Vergleich dazu 800 dt Zuckerrüben geerntet und das Rübenblatt wird nicht abgefahren, so liegt die Humus-C Reproduktionsleistung bei lediglich 448 kg (= 560 dt Erntereste). Bei der Zuckerrübe muss jedoch ein Humusbedarf von 760 kg Humus-C pro ha gegengerechnet werden, was in der Bilanz -312 kg Humus-C für diesen dargestellten Hektar ergibt. Wird im Winter eine Gründüngungszwischenfrucht angebaut, die einen durchschnittlichen Aufwuchs von 300 dt Frischmasse erzeugt, so setzt sich deren Humus-C-Lieferung einerseits aus der Wurzelmasse (=120 kg Humus-C) und andererseits aus dem Aufwuchs (=240 kg Humus-C) zusammen, was insgesamt +360 kg Humus-C pro Hektar ergibt.

Humusnachweis erbringen

Jeder Landwirt, der Direktzahlungen empfängt, ist im Rahmen der Cross Compliances Verpflichtungen dazu angehalten, Maßnahmen zum Erhalt der organischen Substanz des Bodens durchzuführen. Nach Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung kommen für den Landwirt für diesen Nachweis drei Möglichkeiten in Betracht:

  • Erstellung einer jährlichen Humusbilanz auf betrieblicher Ebene
  • Bodenhumusuntersuchung - alle sechs Jahre
  • Jährlich ausgeglichenes Anbauverhältnis auf den Ackerflächen auf betrieblicher Ebene

Kommt die Methode der Humusbilanzierung in Betracht, so muss eine solche jedes Jahr bis spätestens zum 31. März des Folgejahres auf betrieblicher Ebene erstellt werden. Bei dieser Bilanzierung wird der kulturspezifische Humusbedarf der jeweils angebauten Kulturen der Humuslieferung organischer Materialien gegenübergestellt. Die Bedingung gilt als erfüllt, wenn der Humussaldo nicht unter -75 kg/ha Humus-C liegt. Wird er unterschritten, besteht noch die Möglichkeit ein Saldo aus dem Vorjahr oder den beiden Vorjahren zu bilden. Andererseits soll aber auch ein Wert von +125 kg/ha Humus-C nicht überschritten werden.

Um das Prinzip der Rechnung darzustellen, befindet sich in Tabelle 2 ein Beispiel einer Humusbilanz eines Betriebes mit Komposteinsatz und einem anteiligen Strohverbleib:

Tabelle 2: Beispiel einer Humusbilanz für einen Betrieb mit Komposteinsatz

Humusbedarf
   Humuswirkung (kg Humus-C)
Fruchtfolge ha Anbau je ha Gesamtbetrieb
Wintergerste / Strohverbleib auf 20 ha 50 -280 -14.000
Zuckerrüben, Blatt abgefahren 40 -760 -30.400
Silomais 80 -560 -44.800
Summe  170   -89.200
Humusreproduktion
     Humusleistung (kg Humus-C)
Kultur / Dünger Ertrag / Menge
(t/ha)
Korn-Stroh-
Verhältnis
Ertrag Erntereste
(t/ha)
je t
Substrat
je ha Gesamtbetrieb
Wintergerste Stroh 7,2 0,7 5 100,8 504 10.080
Grün-/Biokompost 1.200     74,8   89.760
Summe           99.840
Bilanz
  kg Humus-C
Summe Humusbedarf -89.200
Summe Humuslieferung 99.840
Gesamtbilanz 10.640
Humusbilanz pro Hektar und Jahr in kg 63

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Erstellung einer Humusbilanz ohne großen Aufwand mit der Excel-Anwendung „Nährstoffvergleich NRW“ aus den Daten des Nährstoffvergleiches für den Betrieb möglich ist. Das Ergebnis ist nach Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vier Jahre lang aufzubewahren.

Den exakten Humusgehalt seiner Fläche erhält der Landwirt, wenn er den Boden beprobt. Soll die Humusuntersuchung auch zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen nach CC dienen, so ist er angehalten, spätestens alle sechs Jahre eine Bodenanalyse auf allen Ackerflächen, die > 1 ha sind nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode (z.B. bei der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt NRW = LUFA NRW) durchführen zu lassen.  Welcher Humusgehalt einzuhalten ist, ist in erster Linie vom Tongehalt des Bodens abhängig. In Tabelle 3 werden die Zielgrößen für den Humusgehalt nach Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung aufgeführt:

Tabelle 3: Nachzuweisender Humusgehalt nach Cross Compliances

Tongehalt Humusgehalt größer als
Bis 13 % 1,0 %
Über 13 % 1,5 %

Der Durchschnittswert für den Bodenhumusgehalt muss dabei als gewogener Mittelwert berechnet werden. Kommen im Betrieb Flächen mit Böden mit bis zu 13 % und Flächen mit Böden > 13 % Tongehalt vor, so muss für beide Gruppen ein getrennter Durchschnittswert berechnet werden. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchung sind im Vergleich zur Humusbilanz sieben Jahre lang aufzubewahren.

Die dritte Möglichkeit, den Anforderungen an die Erhaltung der organischen Substanz im Boden nach CC nachzukommen ist das Erbringen des Nachweises, dass auf Betriebsebene ein Anbauverhältnis von mindestens drei Kulturen pro Jahr stattfindet. Dabei muss jede Kultur auf mindestens 15 % der Ackerfläche angebaut werden.

Betriebsinhaber, die ihre gesamte Ackerfläche jedes Jahr wechseln (z.B. Gemüsebau- oder Kartoffelbetriebe), erfüllen die Anforderungen, wenn sie nachweisen können, dass auf der von ihnen aktuell bewirtschafteten Ackerfläche in diesem und in den beiden zurückliegenden Jahren jeweils andere Kulturen angebaut worden sind. Für Flächen mit Dauerkulturen muss hingegen kein Nachweis erbracht werden.

Wie bereits erwähnt, gibt die Bodenhumusuntersuchung den genauesten Anhaltspunkt über die Humusversorgung des Bodens. Dieses Ergebnis kann auch für die Einstellung des passenden pH-Wertes der Fläche herangezogen werden. Der richtige pH-Wert richtet sich nämlich nicht nur nach der jeweiligen Bodenart, sondern auch nach dem Humusgehalt. Zusammen aus dem gemessenen pH-Wert und dem Humusgehalt kann von der LUFA NRW z.B. eine genaue Kalkempfehlung berechnet werden.

Welche Regeln bei Komposteinsatz

Da Kompost einen organischen Dünger darstellt, gelten auch hier die Bestimmungen der Düngeverordnung (DüV). In dieser wird die gute fachliche Praxis für die Anwendung unter anderem aller Düngemittel konkretisiert. Wie bei allen anderen Düngemitteln, müssen auch die im Kompost enthaltenen Nährstoffe zeitlich und mengenmäßig an den Bedarf der Pflanzen ausgerichtet werden. Die Kulturen sollten die Nährstoffe idealerweise vollständig nutzen ohne dass Verluste an das Oberflächen- und Grundwasser entstehen. Bezüglich des Ausbringens von Kompost darf nur Technik eingesetzt werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Beim Einsatz von Kompost gibt es neben der DüV noch weitere Verordnungen, die es zu beachten gibt. Wer Kompost auf seinen Flächen einsetzen möchte, für den gelten die Bestimmungen der Bioabfallverordnung (BioAbfV). In dieser Verordnung wird der Einsatz von Stoffen geregelt, in denen Bioabfall enthalten ist. Hier wird der Landwirt dazu verpflichtet, seinen Boden vor dem ersten Komposteinsatz auf die Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink sowie den pH-Wert untersuchen zu lassen. Falls jedoch gütegesicherter Kompost (s.u.) zum Einsatz kommen soll, entfällt die Pflicht zur Untersuchung.

Eine weitere wichtige Bestimmung in der BioAbfV ist, dass im Kompost bestimmte Grenzwerte an Schwermetallen pro kg TM nicht überschritten werden dürfen. Dabei werden für insgesamt sieben Schwermetalle Höchstgehalte definiert, die in Tabelle 4 aufgeführt werden. Eine weitere Regelung besagt, dass je nach Gehalt an Schwermetallen im Kompost, entweder nur 20 oder 30 Tonnen Trockenmasse alle drei Jahre auf die Fläche ausgebracht werden dürfen. Ausnahmen können jedoch durch die zuständige Fachbehörde (=Untere Abfallbehörde) genehmigt werden.

Tabelle 4: Höchstgehalte an Schwermetallen in Komposten nach BioAbfV

Max. Menge alle 3 Jahre Höchstgehalte für Schwermetalle in Milligramm je kg Trockenmasse
Blei(Pb) Cadmium (Cd) Chrom(Cr) Kupfer(Cu) Nickel(Ni) Quecksilber(Hg) Zink(Zn)
20 t/ha TM 150 1,5 100 100 50 1 400
30 t/ha TM 100 1 70 70 35 0,7 300

Weiterhin ist nach der BioAbfV zu beachten, dass innerhalb von drei Jahren entweder nur Bioabfälle (=Kompost) oder nur Klärschlamm auf der Fläche zum Einsatz kommen darf. Eine Kombination aus beiden Produkten ist nicht zulässig.  Spätestens zwei Wochen nach der Aufbringung von Kompost ist sowohl der Unteren Abfallbehörde als auch der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer die Ausbringfläche (Gemarkung, Flurstück, Größe) anzugeben. Diese Meldepflicht entfällt, wenn der Kompost gütegesichert ist. Trägt der Bewirtschafter erstmalig Bioabfälle (=Kompost) oder Gemische auf seinen Flächen auf (nach dem 1. Oktober 1998), so muss er, unabhängig von einer Gütesicherung, innerhalb von zwei Wochen nach der Applikation den oben genannten zuständigen Behörden auf jeden Fall die Aufbringfläche (Gemarkung, Flurstück, Größe) einmalig angeben.

Sperrfristen, wie sie z.B. für Gülle, Jauche oder flüssige Gärreste bestehen, müssen nach aktuell bestehender DüV für Kompost nur dann eingehalten werden, wenn ein wesentlicher Gehalt an verfügbarem Stickstoff (>10 % NH4-N bei >1,5 % Gesamt-N in der Trockenmasse) vorliegt. Dies trifft allerdings nur für ca. 4 % bei den gütegesicherten Fertigkomposten und 12 % bei den gütegesicherten Frischkomposten (nach BGK, 2011) zu.

Kompost wird oftmals vom Kompostwerk direkt an den Feldrand geliefert. Dabei ist zu beachten, dass der Kompost nach den Richtlinien der BioAbfV auf der Ausbringfläche oder deren Nähe nur zwischengelagert werden darf, sofern dieses tatsächlich erforderlich ist. Außerdem muss gewährleistet sein, dass kein austretendes Sickerwasser in das Oberflächen- oder Grundwasser gelangt. Aufgrund des meist hohen TS-Gehaltes von Kompost ist diese Gefahr jedoch sehr gering.

Nicht zuletzt sollte erwähnt werden, dass Komposte weder den Regeln der Verbringensverordnung (WDüngV) noch der der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung (WDüngNachwV) unterliegen, da sie keine Wirtschaftsdünger darstellen. Lieferscheine sind nach den Richtlinien der DüV trotzdem für den Zeitraum von sieben Jahren aufzubewahren und sollten vor allem bei der Kontrolle von Nährstoffvergleichen vorgelegt werden können.

Gütegesicherter Kompost

Um einen hohen Standard an Qualität bei Komposten zu gewährleisten, gibt es mehrere freiwillige Zertifizierungssyteme. Dabei orientieren sich alle Systeme an den Bestimmungen der Bioabfallverordnung (siehe oben). In Deutschland gibt es im Bereich Gütesicherung von Kompost hauptsächlich zwei Zertifizierungssysteme. Das eine nennt sich „Gütezeichen Kompost“ und wird von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) ausgestellt. Das andere System ist die „Qualitätssicherung Landbauliche Abfallverwertung (QLA)“ des Verbandes der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA). Darüber hinaus gibt es noch einige kleinere Gütegemeinschaften. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland, je nach Bundesland, zwischen 40 und 80 % des Kompostes als gütegesichert vermarktet. Die Zertifikate garantieren nicht nur, dass die Schadstoffgehalte nach BioAbfV eingehalten werden, sondern beinhalten auch die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nach Düngemittelverordnung (DüMV). Außerdem werden noch einige freiwillige Angaben zu den Inhaltsstoffen und Produkteigenschaften gemacht.     

Fazit

Kompost stellt einen hochwertigen, organischen Dünger dar, der neben der Lieferung von Pflanzennährstoffen auch zur Verbesserung der biologischen und physiologischen Eigenschaften des Bodens beiträgt. Im Vergleich zu anderen organischen Düngern liefert Kompost allerdings die höchsten Mengen an humusreproduktionswirksamen Kohlenstoff, der für eine gute und nachhaltige Humusversorgung und Fruchtbarkeit des Bodens essentiell ist. Deshalb stellt der Einsatz dieses Düngers eine sinnvolle Maßnahme insbesondere in denjenigen land- und gartenbaulichen Betrieben dar, bei denen die Humuswirtschaft aufgrund der Fruchtfolge oder der betrieblichen Ausrichtung in Mitleidenschaft gezogen wird.

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Autor: Holger Fechner