Infotag zu den neuen Regelungen der Düngeverordnung und AwSV

Infotag AwSV
Hubertus Lappé, Sebastian Grimes, Klaus Peters und Gerhard Hartl (v.l.)

Mit der Infoveranstaltung „Wirtschaftsdüngerlagerung, Fahrsiloanlagenbau und Umgang mit Hofabwässern - die neuen Regelungen nach Düngeverordnung und AwSV verständlich und praxisnah erläutert“ lud die Landwirtschaftskammer am 24.04.2019 zu einem hochaktuellen Thema nach Haus Riswick ein.

Etwa 70 Landwirte, Architekten, Banker, Bauunternehmer und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer folgten interessiert den Ausführungen der Referenten.

Nach einer freundlichen Begrüßung durch den Geschäftsführer der Kreisstellen Kleve/Wesel, Herrn Dr. Stork, berichtete Hubertus Lappé von der Landwirtschaftskammer NRW über verschiedene Techniken zum Bau einer Fahrsiloanlage und erklärte ausführlich die aktuellen rechtlichen Grundlagen.

Herr Girmes vom Technischen Prüfdient der Landwirtschaftskammer NRW informierte die Zuhörer über den Ablauf von CC-Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben und klärte auf, worauf die Prüfer, vor allem bei Anlagen, die unter die AwSV fallen, achten. Hier betonte er, dass es sich bei der Prüfung von Fahrsiloanlagen oder Güllelagern um eine Inaugenscheinnahme handele, also überprüft werde, ob die Anlage augenscheinlich in Ordnung sei.

Zum Abschluss der Veranstaltung erklärte Klaus Peters vom Kreis Kleve anschaulich, wie der Kreis Kleve mit dem Bau von Fahrsiloanlagen und der Entsorgung von Abwässern in Zukunft umgeht. Der Bau von Fahrsiloanlagen bleibt weiterhin genehmigungpflichtig. Für die Entsorgung von stark belastetem Niederschlagswasser auf Fahrsiloanlagen stellte Herr Peters zwei Varianten vor. Zum einen könne das Wasser in die normalen Gülle- oder Sickersaftbehälter aufgenommen und gemäß der Düngeverordnung landwirtschaftlich verwertet werden. Zum anderen sei es möglich das belastete Wasser, nach erfolgter wasserrechtlicher Erlaubnis auf geeigneten Flächen nach Vorbehandlung zu verregnen.

Autor: Lea Linden