Antragstellung - was ist im Verfahren zu beachten?

Der Sammelantrag

Die Antragsunterlagen werden ab Mitte März den Antragstellern des Vorjahres mittels des ELAN-Programms zur Verfügung gestellt. Im Vorfeld erhalten die betreffenden Antragsteller eine E-Mail bzgl. des Starts der Antragsphase. Bis zum 15. Mai sind die mittels ELAN ausgefüllten Antragsunterlagen auf elektronischem Weg einzureichen. Eine Antragstellung mittels Papierformulare ist nicht möglich. Die Antragstellung umfasst den „Sammelantrag“ mit folgenden Teilen:

Für alle nachfolgenden Fördermaßnahmen einzureichende Formulare des... Elektronische Formulare / Bescheinigungen / Genehmigungen

Sammelantrages

Mantelbogen des Sammelantrages, Betriebsprofil,  Flächenverzeichnis, LE-Verzeichnis, Feldblockkarten und:

bei nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf Flächen: Anlage NLT

bei Flächen auf Flugplätzen, Freizeitanlagen oder Militärgeländen: formlose Zusatzerklärung

bei ökologischer Bewirtschaftung: Bescheinigung(en) der Öko-Kontrollstelle

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit

Anlage A und:

bei Hanfanbau: Anlage A4,

bei Fruchtart 583: Anlage Naturschutzflächen

bei Niederwald mit Kurzumtrieb: Anlage KUP

bei Blüh-und Bejagungsschneise: Anlage Blüh-und Bejagungsschneise

Bei Agroforst-Systemen: Anlage Agroforst

Bei Agriphotovoltaik-Anlagen: Anlage Agri-Photovoltaik

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Anlage B

Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen

Anlage B1

Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit 

Anlage C

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte

Anlage D und ggf. die dort geforderten Nachweise

Öko-Regelungen

Anlage ÖR 1 bis 7

Gekoppelte Prämie für Mutterschafe/Ziegen Anlage Mutterschafe/Ziegen
Gekoppelte Prämie für Mutterkühe Anlage Mutterkühe

Ökologischer Landbau

Grund- bzw. Folgeantrag

Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen, Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen, Anlage mehrjähriger Buntbrachen, Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge, Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen, Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache

Grundantrag

Erschwernisausgleich Naturschutz

Auszahlungsantrag

Jeder Betriebsinhaber stellt für sämtliche in Deutschland gelegenen Flächen einen einzigen Antrag bei der für den Sitz des Unternehmens zuständigen Behörde (Ausnahme: Maßnahmen des Ländlichen Raums). Darüber hinaus werden die Flächen aus einem anderen Bundesland in dem entsprechenden Bundesland eingezeichnet (kein Antrag gestellt!). Hofübergaben müssen unverzüglich der Kreisstelle schriftlich mitgeteilt werden. Eine eigenständige Bewirtschaftung eines Betriebes muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden können.

Die Anträge sind nur noch auf elektronischem Wege zu stellen. Für die Antragstellung ist zwingend die von der Bewilligungsstelle hierfür vorgesehene Software ELAN-NRW zu verwenden. Nach elektronischer Einreichung des Antrages erhält der Antragsteller als Nachweis für die erfolgreiche Übermittlung eine Quittung, die für die Unterlagen ausgedruckt werden kann. Der Versand der Quittung an die Kreisstelle ist nicht erforderlich. Wichtig ist bei der elektronischen Antragstellung, dass ggf. beizufügende Anlagen und Nachweise fristgerecht bei der Kreisstelle eingereicht werden müssen. 

Verfristungen und Verspätungen

Für die Anträge des Sammelantrages gilt: Vorbehaltlich von Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände verringert sich bei verspäteter Einreichung der Anspruch des Antragstellers um 1 % je Arbeitstag Verspätung. Der letztmögliche Termin zur Einreichung des Sammelantrages ist der 31. Mai.  Später eingehende Anträge werden abgelehnt.

Ist ein Betriebsinhaber bzw. der Nachfolger aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse an der rechtzeitigen Antragstellung gehindert, hat er den Antrag innerhalb von zehn Arbeitstagen schriftlich nachzuholen, sobald er dazu in der Lage ist. Dem Antrag ist dann ein geeigneter Nachweis beizufügen, dem zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass ein Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände vorlag (z.B. ärztliches Attest über eine schwerwiegende Krankheit).

Änderungen des Antrags

Bis zum 31. Mai ist die Nachmeldung einzelner landwirtschaftlich genutzter Schläge und Landschaftselemente möglich. Weiter können anspruchsbegründender Unterlagen, Verträge oder Erklärungen nachgemeldet oder geändert werden.

Der letztmögliche Termin für Antragsänderungen im Rahmen des Flächenmonitoring ist der 30. September.

Rücknahme und Berichtigung des Antrags

Ein Antrag kann jederzeit:

  • vom Antragsteller zurückgenommen werden, es sei denn, der Betriebsinhaber wurde bereits auf Unregelmäßigkeiten im Antrag hingewiesen oder über eine beabsichtigte Vor-Ort-Kontrolle unterrichtet und bei der Vor-Ort-Kontrolle wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt.
  • von der Behörde berichtigt werden, wenn diese offensichtliche Irrtümer anerkennt.

Flächennachweis

Der Flächennachweis ist unverzichtbarer Bestandteil des Sammelantrags. In dem Flächennachweis sind sämtliche landwirtschaftliche Flächen des Betriebes mit:

  • Identifizierungsnummer der Referenzparzellen,
  • Größe in Hektar mit vier Dezimalstellen und
  • Nutzung der Flächen

getrennt anzugeben.

Die durch die Landesstelle zur Verfügung gestellten kartographischen Unterlagen (in NRW: Feldblockkarten) sind ggf. zu berichtigen, soweit Änderungen gegenüber den dort enthaltenen Angaben über die Flächen eingetreten sind, und mit dem Antrag einzureichen. In den Karten ist die Lage und Größe der Schläge einzutragen. Die exakte Größenangabe der Schläge leitet sich aus der Zeichnung (Geometrie) der beantragten Fläche ab. Im elektronischen Antragsverfahren erfolgt die Berichtigung der Feldblöcke oder Landschaftselemente mittels des Setzens eines Hinweispunktes.

Bestimmte Landschaftselemente können für alle beihilfefähigen Flächen als Teil der landwirtschaftlichen Parzelle berücksichtigt werden. Dieses gilt für alle flächenbezogenen Maßnahmen. Alle Landschaftselemente unterliegen der Konditionalitäten-Regelung und dürfen grundsätzlich nicht beseitigt werden.

Die Landschaftselemente liegen in Form von Flächen vor und sind in den Feldblockkarten entsprechend eingetragen. Landschaftselemente stellen neben den Feldblöcken zusätzliche Referenzflächen dar. Zu beantragende oder zu meldende Landschaftselemente müssen separat in dem Formular „Aufstellung Landschaftselemente (LE-Verzeichnis)“ angegeben werden. Auch hier wird mittels der Einzeichnung (Geometrie) des Landschaftselements die Lage und die exakte Größe bestimmt. Es ist zwingend der zutreffende Typ des jeweiligen Landschaftselements anzugeben. Zu beachten sind die Definitionen der Landschaftselemente.   

Mindestschlaggröße

Die Mindestschlaggröße für eine landwirtschaftliche Parzelle beträgt nach EG-Recht grundsätzlich 0,3 ha, wobei die Bundesländer durch Rechtsverordnung eine kleinere Mindestgröße festlegen können. In NRW wurde durch Rechtsverordnung diese Mindestgröße auf 0,1 Hektar festgelegt.

Geographisches Identifizierungssystem für Flächen (GIS)

In NRW dient das Feldblocksystem der eindeutigen Identifizierung und Ermittlung der Größen der beantragten Flächen in den Agrarförderanträgen. Das amtliche Liegenschaftskataster (Flurstücke) ist gemäß EU-Regelung nicht Grundlage für die Beantragung und Kontrolle der flächenbezogenen Förderungsmaßnahmen.

Jeder Schlag oder Teilschlag eines Betriebsinhabers ist im Flächennachweis des Sammelantrags mit dem Flächenidentifikator des Feldblocks, in dem der Schlag liegt und einer Schlag- und Teilschlagnummer zu bezeichnen. Wird der Schlag nicht weiter unterteilt, so wird die Teilschlagkennung „a“ verwandt, anderenfalls sind die Teilschläge in der Reihenfolge des Alphabets zu kennzeichnen. In den Kartenunterlagen sind die Schläge und ggf. die Teilschläge des Antragstellers genau einzuzeichnen. Das bedeutet, dass der Betriebsinhaber zwingend die Lage und Größe seiner Schläge in der Feldblockkarte, die ihm im ELAN-Programm zur Verfügung gestellt wird, einzeichnen muss. Soweit sich Änderungen zu den vorliegenden Flächenreferenzdaten und mitgelieferten Karten ergeben haben, sind diese im Rahmen der Antragstellung auf elektronischem Weg mittels ELAN NRW zu übersenden.

Die Landschaftselemente sind als Flächenangabe in das GIS-System aufgenommen worden und sind gesondert einzutragen.

Zu beachten ist, dass das Feldblocksystem einer turnusmäßigen Referenzpflege unterliegt, so dass anhand neuerer Luftbilder oder anhand von Ergebnissen der Vor-Ort-Kontrollen bzw. Fernerkundungen auch die Feldblockgrenzen angepasst werden und so ggf. sich die Feldblockgrößen ändern. Detaillierte Informationen über das Flächenidentifizierungssystem sind bei den zuständigen Kreisstellen erhältlich oder können in der Rubrik Feldblöcke nachgelesen werden. 

Stand: 01.03.2024