Anmeldung zur Berufsschule

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages muss das Ausbildungsverhältnis gegenüber der Berufsschule angezeigt werden (§ 41 Absatz 2 SchulG).

Die Anmeldung der/des Auszubildenden ist in der Regel online möglich. In vielen Kreisen und kreisfreien Städten erfolgt dies über die Plattform:
www.schulbewerbung.de

Bitte beachten Sie, dass Sie als Ausbildungsbetrieb dafür eine Registrierung benötigen ("Mein Unternehmenskonto"). Eine genaue Anleitung finden Sie hier:
betriebe.schulbewerbung.de

Wichtiger Hinweis: Einige Kreise und Städte nutzen noch die Plattform "Schüler Online" (www.schueleranmeldung.de). Diese wird zum 01.01.2027 abgeschaltet und die Anmeldung für Berufsschulen in diesen Kreisen und Städten ab dem 01.12.2026 auf www.schulbewerbung.de umgestellt.