Förderung

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik  aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem  Wegweiser.


Landschaft bei Minden

Auszahlungen angelaufen

Die EU-Zahlstelle hat mit den diesjährigen Auszahlungen aus dem Sammelantragsverfahren ELAN in der Flächen- und Tierförderung begonnen. Erste Zahlungen sind erfolgt. Die Zahlungen der Direktzahlungen laufen planmäßig mit Auszahlungsziel im Zeitraum vom 27. - 29.12.2023.


Aussaat mit Case-Schlepper

GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung - Winterkultur bis 15. November aussäen

Aufgrund der anhaltenden feuchten Witterung und den damit verbundenen Aussaatbedingungen darf, abweichend von der bisherigen Regelung, in NRW die Aussaat im Rahmen der Mindestbodenbedeckung gemäß GLÖZ 6 der Konditionalitäten bis 15.November erfolgen, ohne dass die Aussaat aufgelaufen sein muss.


Flächenvermessung mit GPS

Auch im Herbst schnelle Feldkontrollen im Rahmen des Flächenmonitorings möglich

In den kommenden Wochen werden weiterhin laufend die aktuellen Satellitenbilder im Rahmen des agrarförderrechtlichen Flächenmonitorings ausgewertet. Darüber hinaus ist es möglich, dass Flächen ergänzend im Rahmen von schnellen Feldkontrollen vor Ort, sowohl durch den Technischen Prüfdienst der EU-Zahlstelle als auch durch beauftragte Dienstleister, überprüft werden.


Stallneubau

Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen

Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.


Maisstoppelfeld

Ausnahmen in 2023 zur Fruchtfolge und den Brachen im Rahmen der Konditionalität

Ab dem Jahr 2023 sind für den Bezug von Fördermitteln bestimmte Anforderungen im Rahmen der Konditionalitäten zu erbringen. In Deutschland werden aufgrund der derzeitigen Situation an den Lebensmittelmärkten im Jahr 2023 die Anforderungen zur Fruchtfolge ausgesetzt sowie die Erzeugung auf nicht produktiven Flächen unter bestimmten Bedingungen freigegeben.


Ackersenf als Zwischenfrucht

Agrarreform 2023 - ein Überblick

Zum 1.Januar ist die Agrarreform in Kraft getreten und bringt einige Änderungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung mit sich. Es ist hilfreich, sich einen Überblick über die Regelungen, die ab dem Jahr 2023 gelten, zu verschaffen.


Notebook und Notizblock. Foto: StartupStockPhotos, Pixabay

Antragstellerpostfach

Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.


Wolf lauert. Foto: Georg Pauluhn, piclease

Förderrichtlinien Wolf

Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.