Förderung

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik  aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem  Wegweiser.


Notebook auf einem Tisch. Foto dozemode, pixabay.com

15. Mai beachten

Der Antrag auf Flächenbeihilfen muss bis zum 15. Mai gestellt sein. Zwar können Flächenanträge noch bis zum 31. Mai nachgereicht werden, diese werden dann jedoch prozentual um jeden Tag Verspätung gekürzt. Eine Antragstellung erfolgt mittels des ELAN-Programms.


Notebook mit Infodienst

Am 15.03.2026 startet das Elektronische Antragsverfahren 2026 (ELAN-NRW)

Diese Informationen geben einen gebündelten Überblick über die Antragstellung im Bereich der Agrarförderung.


Landschaft in den Baumbergen

Direktzahlungen - ein Überblick

Für die Antragstellung der Direktzahlungen ist ein guter Überblick über die einzelnen Maßnahmen und deren Reglungen notwendig. Insbesondere sollte sich auch über Neuerungen für 2026 informiert werden. Diese Übersicht soll dabei helfen.


Silomaisernte

Einhaltung des Fruchtwechsels (GLÖZ 7) im Rahmen der Konditionalität

Die Anforderungen im Rahmen der Konditionalität zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) wurden in 2025 angepasst und sind auch Im Hinblick auf die Anbauplanung für 2026 zu beachten. Das Wichtigste der Regelungen ist hier nochmals zusammengefasst.


Screenshot Film Förderung

Videos zur landwirtschaftlichen Förderung

Mit diesem Informationsfilm wollen wir darüber aufklären, wie in Nordrhein-Westfalen die landwirtschaftliche Förderung von der Antragstellung bis zur Auszahlung abläuft. Ziel ist es, über diesen Themenbereich umfassend zu informieren und Transparenz zu schaffen.


Notebook auf einem Tisch. Foto dozemode, pixabay.com

15. Mai beachten

Der Antrag auf Flächenbeihilfen muss bis zum 15. Mai gestellt sein. Zwar können Flächenanträge noch bis zum 31. Mai nachgereicht werden, diese werden dann jedoch prozentual um jeden Tag Verspätung gekürzt. Eine Antragstellung erfolgt mittels des ELAN-Programms.


Wolf lauert. Foto: Georg Pauluhn, piclease

Förderrichtlinien Wolf

Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.