Förderung

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik  aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem  Wegweiser.


Hersbtlandschaft. Foto: Falk Herrmann, piclease

Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember

Auch in diesem Jahr werden die Fördergelder wieder im Dezember ausgezahlt. Grundvoraussetzung für eine Auszahlung ist ein fehlerfreier Antrag. Wann mit welchen Fördergeldern zu rechnen ist, ein Überblick erläutert die betreffenden Zeitpunkte.


Silomaisernte

Einhaltung des Fruchtwechsels (GLÖZ 7) im Rahmen der Konditionalität

Die Anforderungen im Rahmen der Konditionalität zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) wurden in 2025 angepasst und sind auch Im Hinblick auf die Anbauplanung für 2026 zu beachten. Das Wichtigste der Regelungen ist hier nochmals zusammengefasst.


Screenshot Film Förderung

Videos zur landwirtschaftlichen Förderung

Mit diesem Informationsfilm wollen wir darüber aufklären, wie in Nordrhein-Westfalen die landwirtschaftliche Förderung von der Antragstellung bis zur Auszahlung abläuft. Ziel ist es, über diesen Themenbereich umfassend zu informieren und Transparenz zu schaffen.


Landschaft in den Baumbergen

Direktzahlungen - ein Überblick

Für die Antragstellung der Direktzahlungen ist ein guter Überblick über die einzelnen Maßnahmen und deren Reglungen notwendig. Insbesondere sollte sich auch über Neuerungen für 2025 informiert werden. Diese Übersicht soll dabei helfen.


Ackersenf als Zwischenfrucht

Änderungen bei den Direktzahlungen und Konditionalitäten für das Jahr 2025

Auch für das Jahr 2025 sind wieder Neuerungen hinsichtlich der Regelungen für die Direktzahlungen und zur Einhaltung der Konditionalität beschlossen worden. Aber was genau hat sich geändert? Einen Überblick gibt es hier.


Wolf lauert. Foto: Georg Pauluhn, piclease

Förderrichtlinien Wolf

Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.