Förderung
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem Wegweiser.

Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit bis Ende 2024 verlängert! Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl in bestehenden Tierhaltungsanlagen.

Auszahlungen der Flächenprämien
Die diesjährige Auszahlung der Förderung für Flächenmaßnahmen ist soweit abgeschlossen und die Gelder sind auf den Weg gebracht worden. Prämien und Bescheide sollten größtenteils noch vor Weihnachten bei den Landwirte eintreffen.

Ausnahmen in 2023 zur Fruchtfolge und den Brachen im Rahmen der Konditionalität
Ab dem Jahr 2023 sind für den Bezug von Fördermitteln bestimmte Anforderungen im Rahmen der Konditionalitäten zu erbringen. In Deutschland werden aufgrund der derzeitigen Situation an den Lebensmittelmärkten im Jahr 2023 die Anforderungen zur Fruchtfolge ausgesetzt sowie die Erzeugung auf nicht produktiven Flächen unter bestimmten Bedingungen freigegeben.

Agrarreform 2023 - ein Überblick
Ab dem 1. Januar 2023 tritt die Agrarreform in Kraft und bringt einige Änderungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung mit sich. Noch steht nicht alles fest und es können sich Änderungen ergeben, aber es ist hilfreich, sich schon einen ersten Überblick zu verschaffen.

Antragstellerpostfach
Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.

Förderrichtlinien Wolf
Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.