Förderung
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem Wegweiser.

Auszahlungen angelaufen
Die EU-Zahlstelle hat mit den diesjährigen Auszahlungen aus dem Sammelantragsverfahren ELAN in der Flächen- und Tierförderung begonnen. Erste Zahlungen sind erfolgt. Die Zahlungen der Direktzahlungen laufen planmäßig mit Auszahlungsziel im Zeitraum vom 27. - 29.12.2023.

GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung - Winterkultur bis 15. November aussäen
Aufgrund der anhaltenden feuchten Witterung und den damit verbundenen Aussaatbedingungen darf, abweichend von der bisherigen Regelung, in NRW die Aussaat im Rahmen der Mindestbodenbedeckung gemäß GLÖZ 6 der Konditionalitäten bis 15.November erfolgen, ohne dass die Aussaat aufgelaufen sein muss.

Auch im Herbst schnelle Feldkontrollen im Rahmen des Flächenmonitorings möglich
In den kommenden Wochen werden weiterhin laufend die aktuellen Satellitenbilder im Rahmen des agrarförderrechtlichen Flächenmonitorings ausgewertet. Darüber hinaus ist es möglich, dass Flächen ergänzend im Rahmen von schnellen Feldkontrollen vor Ort, sowohl durch den Technischen Prüfdienst der EU-Zahlstelle als auch durch beauftragte Dienstleister, überprüft werden.

Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.

Ausnahmen in 2023 zur Fruchtfolge und den Brachen im Rahmen der Konditionalität
Ab dem Jahr 2023 sind für den Bezug von Fördermitteln bestimmte Anforderungen im Rahmen der Konditionalitäten zu erbringen. In Deutschland werden aufgrund der derzeitigen Situation an den Lebensmittelmärkten im Jahr 2023 die Anforderungen zur Fruchtfolge ausgesetzt sowie die Erzeugung auf nicht produktiven Flächen unter bestimmten Bedingungen freigegeben.

Agrarreform 2023 - ein Überblick
Zum 1.Januar ist die Agrarreform in Kraft getreten und bringt einige Änderungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung mit sich. Es ist hilfreich, sich einen Überblick über die Regelungen, die ab dem Jahr 2023 gelten, zu verschaffen.

Antragstellerpostfach
Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.

Förderrichtlinien Wolf
Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.