Förderung
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem Wegweiser.
Agrarförderanträge: Foto-Anfragen in der Foto-App MonaNRW
Die Pilotphase der Foto-App MonaNRW wurde Mitte September ausgeweitet. Seitdem haben bereits etliche Antragsteller und Antragstellerinnen auf freiwilliger Basis dazu beigetragen, die Förderfähigkeit der Flächen durch Einreichung eines Fotos zu dokumentieren.
Antragsänderungen zum Agrarförderantrag 2024
Landwirtinnen und Landwirte, die einen Agrarförderantrag gestellt haben und im Nachgang die gemachten Angaben ändern möchten, sollten die notwendigen Antragsänderungen direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens mitteilen. Die schriftliche Mitteilung an die Kreisstelle entfällt.
Agrarreform - ein Überblick
Im letzten Jahr ist die Agrarreform in Kraft getreten, doch auch in 2024 ist ein Überblick über die geltenden und teilweise gegenüber dem Vorjahr angepassten Regelungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung hilfreich.
Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Aktuell ist eine Antragstellung aufgrund eines Antragsstopps nicht möglich.
Antragstellerpostfach
Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.
Förderrichtlinien Wolf
Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.