Berufserfahrung sichtbar machen durch Validierung


Digitale Veranstaltung am 25.09.2025: Neue Chancen für angelernte Arbeitskräfte in den grünen Berufen
Im Rahmen der Aktionswochen „Menschen in Arbeit – Fachkräfte in den Regionen“ der INITIATIVE NEUE QUALITÄT DER ARBEIT stellt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen am 25. September 2025 die Möglichkeiten und den Ablauf des Validierungsverfahrens für Menschen, die in den grünen Berufen arbeiten, vor.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.inqa.de.Hinweis: Eine Anmeldung ist erforderlich und bis zum 18.09.2025 möglich. Bitte nutzen Sie hierfür die untenstehenden Kontaktdaten.
Ziele, Merkmale, Ablauf und Voraussetzungen
Insbesondere in sehr praktisch orientierten Berufen gibt es viele „Quereinsteiger/-innen“ und Menschen ohne Berufsabschluss, so auch in den grünen Berufen. Diese Personen haben über die Zeit oft ein bemerkenswertes Knowhow aufgebaut, so dass sie sich in vielen Tätigkeitsfeldern nicht von den Fachkräften unterscheiden, die das bekannte Ausbildungs- und Prüfungswesen durchlaufen haben. Oft fühlen sie sich aber als Mitarbeiter/-innen zweiter Klasse. Das kann sich nun ändern. Ein Validierungsverfahren verfolgt das Ziel, die in der Praxis erworbenen Kompetenzen sichtbar zu machen. Das kann erheblich zur Steigerung des Selbstwertgefühls beitragen, so dass die Mitarbeiter/-innen selbstbewusster gegenüber der Kundschaft auftreten und auch eine höhere Akzeptanz in der Belegschaft erfahren. Validierungsverfahren können in Unternehmen wichtige Bausteine in einer Gesamtstrategie zur Personalbindung und -entwicklung sein.
Ein Verfahren kann sich – je nach Antrag und Ausgang – auf zwei Dimensionen beziehen:
- überwiegende Vergleichbarkeit: Die für die Ausübung des Referenzberufes erforderlichen Kompetenzen können überwiegend festgestellt werden. Das Ergebnis wird in einem Bescheid dargestellt.
- vollständige Vergleichbarkeit: Die für die Ausübung des Referenzberufes erforderlichen Kompetenzen können vollständig festgestellt werden. Das Ergebnis wird in einem Zeugnis dargestellt.
Auch der Nachweis der vollständigen Vergleichbarkeit ist formell nicht mit dem Berufsabschluss gleichzusetzen. Wer über ihn verfügt, kann sich jedoch der regulären Abschlussprüfung stellen. Insofern ist für eine Durchlässigkeit der Systeme gesorgt. Auch eine Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist im jeweiligen Referenzberuf möglich, sobald die jeweilige Meisterprüfungsordnung diese Voraussetzung ausweist.
Das Verfahren gliedert sich in vier Schritte:
Allgemeiner Ablauf des Validierungsverfahrens


Teilnehmen können Personen, die
- mindestens 25 Jahre alt sind,
- das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können (i.d.R. 4,5 Jahre); dabei muss die Person glaubhaft machen, dass die Handlungsfähigkeit im überwiegenden Umfang des Berufsbildes erworben worden ist.
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben,
- im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben und
- im maßgeblichen Referenzberuf nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen.
Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse erforderlich. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf. Wenn Sie sich unsicher sind, ob und in welcher Form das Verfahren für Sie infrage kommt, lassen Sie sich von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gerne beraten!
Für die Antragsstellung sind folgende Dokumente notwendig:
- Kopie eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis, Reisepass),
- Kopie eines Wohnsitznachweises (z.B. Personalausweis, Aufenthaltstitel),
- Angaben zur Berufserfahrung im Referenzberuf (z.B. aktueller Lebenslauf),
- Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit (z.B. Arbeitszeugnisse, Weiterbildungen, Schulungen),
- ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich.
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Wer zunächst „nur“ eine überwiegende Gleichwertigkeit angestrebt hat oder bei der Überprüfung einer vollständigen Gleichwertigkeit nicht erfolgreich war, das fehlende Knowhow in einer anschließenden weiteren Praxiszeit aber noch aufbauen konnte, kann (einmalig) die Teilnahme an einem sog. Ergänzungsverfahren beantragen. Hier können einzelne weitere oder alle noch fehlenden Bausteine in Angriff genommen werden.
Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen; je nach Referenzberuf und Charakter des Verfahrens müssen ggf. zusätzlich Material- und Maschinenkosten berechnet werden.
Besondere Bestimmungen für Menschen mit Behinderung
Bei der Durchführung von Feststellungsverfahren sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Die Art der Behinderung sowie Art und Umfang eines zu gewährenden Nachteilsausgleichs sind mit dem Antrag auf Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit mittels einer fachärztlichen bzw. psychologischen Stellungnahme vorzulegen. Auch können Verfahrensbegleiter benannt werden, die mit den Belangen von Menschen mit Behinderungen vertraut sein müssen (insbesondere Personen mit ReZA-Qualifikation).
Menschen mit Behinderung, für die ein Verfahren zur Feststellung der überwiegenden oder vollständigen Vergleichbarkeit nicht infrage kommt, können die Validierung einer teilweisen Vergleichbarkeit ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit beantragen. In diesem Fall entfällt das Mindestalter von 25 Jahren.
Erprobung im Projekt ValiKom
Wie ein Validierungsverfahren in der Praxis aussehen kann und welche Vorteile es für Teilnehmende und Arbeitgeber/-innen bietet, haben die Landwirtschaftskammern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, zusammen mit 17 Industrie- und Handelskammern und 13 Handwerkskammern, bereits in dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt „ValiKom Transfer“ erprobt. Einen anschaulichen Überblick geben diese drei kurzen Videos:
Wie zeigen Teilnehmende ihr berufliches Können?
Wie profitieren Arbeitgeber?
Wie bewertet die Landwirtschaftskammer?
Projekt „Servicestelle Validierung“
Zur Erarbeitung der Grundlagen für das neue Instrument „Validierungsverfahren“ und zur Beratung anderer zuständiger Stellen wirkt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen neben 10 weiteren Kammern in den Bereichen Handwerk und Industrie bzw. Handel im deutschlandweiten Bündnisprojekt „Servicestelle Validierung“ unter Leitung der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. mit.
Ansprechpartner
Sie haben Fragen zu den Feststellungsverfahren oder zum Projekt? Sprechen Sie uns gerne an!
Michael Bösing
Telefon: 0251 2376-232
E-Mail: michael.boesing@maillwk.nrw.de
Holger Gaudek
Telefon: 0251 2376-436
E-Mail: holger.gaudek@maillwk.nrw.de
Postanschrift:
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