Förderungen

Renovierung
Die Erhaltung von Bausubstanz kann gefördert werden

Die Dargestellung der Fördermaßnahmen ist als erster Einstieg ins Thema gedacht. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Bezirksregierungen, Dezernat 33. Alle Angaben ohne Gewähr.

I Maßnahmen mit Bezug zum Naturschutz

Zuständig für Förderungen sind die Bezirksgierungen.

Punkt 100 Alleen-Förderung

Gefördert wird die Neuanlage, Ergänzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen.

Punkt Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz

Gefördert werden

  • investive Maßnahmen
  • einmalige Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz
  • einmalige Pflegemaßnahmen, die nur einmal während der laufenden Förderperiode (2007 -2013) förderfähig sind. Hierzu gehören neben weiteren Maßnahmen
    • die Anlage von Blänken und Artenschutzgewässern
    • die Neuanlage von Streuobstwiesen sowie Instandsetzungsschnitt von Streuobstbäumen und Kopfbäumen
    • die Wiedervernässung und Renaturierung
    • Entbuschungen und Anpflanzungen
    • die Anlage von Niest-, Brut- und Laichplätzen

Weitere Informationen finden Sie bei den Bezirksregierungen, Dezernat 51

Punkt Vertragsnaturschutz und Kulturlandschaftsprogramme der Kreise bzw. kreisfreien Städte

Für naturschutzfachlich wertvolle Flächen können Landwirte und Landbewirtschafter eine Förderung mit fünfjähriger Laufzeit über die Biologischen Stationen bei den Kreisen beantragen. Nur wenige Kreise bzw. kreisfreien Städte haben keine entsprechenden Förderprogramme.

Weitere Informationen:

Punkt Agrarumweltmaßnahmen

Maßnahmen wie

  • Grünlandextensivierung
  • Ökologischer Landbau
  • Aussterbende Hausstierrassen

werden über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgewickelt.

Weitere Informationen:

II Diversifizierung

Die Förderung der Diversifizierung in der landwirtschaftlichen Produktion zielt auf die Eröffnung neuer zusätzliche Möglichkeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb und die darin Beschäftigten. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese neuen Einkommensquellen der Landwirtschaft oder dem Gewerbe zuzurechnen sind. Hierbei sind Abgrenzungen zu gewerblichen Förderprogrammen und anderen Fördermaßnahmen zu beachten.

Weitere Informationen:

III Umnutzung von Gebäuden

Landwirtschaft / umnutzender Landwirt

Der Umbau ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu gewerblichen Zwecken kann für den umnutzenden Landwirt durch verschiedene Maßnahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum gefördert werden, z.B. in Form einer Zinsverbilligung oder eines Zuschusses

  • Agrarinvestitionsprogramm (AFP)
  • Umnutzungsförderung im Rahmen der Dorferneuerung
  • Diversifizierung
  • Sonderkreditprogramm für die Landwirtschaft und für Junglandwirte der landwirtschaftlichen Rentenbank

Förderung von Nichtlandwirten:

Gefördert werden Eigentümer und Nutzungsberechtigte, Gemeinden nur bei Vorliegen eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) oder in LEADER- Regionen

Was wird gefördert?

Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter (Erneuerung von Dach, Dachstuhl, Fassade, Fenstern, Türen, Toren und Blendläden) bevorzugt im räumlichen Zusammenhang mit einer öffentlichen Gestaltungsmaßnahme.

Weitere Informationen:

IV „Engagement zum Erhalt von Natur und Landschaft, Denkmälern und Kulturgütern“

Vereine, Verbände, Stiftungen oder andere Institutionen, die ein Vorhaben im Bereich Natur, Landschaft, Denkmäler oder Kulturgüter verwirklichen wollen, können Fördergelder bei der NWW-Stiftung beantragen.

V Sonstige Förderungen

Die Dezernate 33 der Bezirksregierungen (ehemals Ämter für Agrarordnung) sind für weitere Fragen zur Dorfentwicklung, Flurbereinigung usw. zuständig.

LIFE +
Über das EU-Förderprogramm “LIFE +“ informiert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ziel 2-Förderung / Strukturförderung EFRE 2007 - 2013
Das Ziel 2-Programm hat in den Jahren 2000 bis 2006 mit zwei Milliarden Euro Projekte in strukturschwachen Regionen gefördert. In der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 stehen erneut rund zwei Milliarden Euro für den landesweiten Einsatz zur Verfügung. Die Landesregierung möchte mit den Fördergeldern vor allem die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe in strukturschwachen Regionen NRWs verbessern und so Arbeitsplätze schaffen und sichern.

Förderung von Regionen
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen soll den Strukturwandel in NRW voranbringen. Ziel ist es, Nachteile einzelner Standorte auszugleichen und dauerhaft Arbeitsplätze zu sichern.