Förderungen

Die Erhaltung von Bausubstanz kann gefördert werden
Die Darstellung der Fördermaßnahmen ist als erster Einstieg ins Thema gedacht. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Bezirksregierungen, Dezernat 33. Alle Angaben ohne Gewähr.
- www.bezreg-arnsberg.nrw.de
- www.bezreg-detmold.nrw.de
- www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
- www.bezreg-koeln.nrw.de
- www.bezreg-muenster.nrw.de
I Maßnahmen mit Bezug zum Naturschutz
Vertragsnaturschutz und Kulturlandschaftsprogramme der Kreise bzw. kreisfreien Städte
Für naturschutzfachlich wertvolle Flächen können Landwirte und Landbewirtschafter eine Förderung mit fünfjähriger Laufzeit über die Biologischen Stationen bei den Kreisen beantragen. Nur wenige Kreise bzw. kreisfreien Städte haben keine entsprechenden Förderprogramme.
Weitere Informationen:
Agrarumweltmaßnahmen
Maßnahmen wie
- Grünlandextensivierung
- Ökologischer Landbau
- Aussterbende Hausstierrassen
werden über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgewickelt.
Weitere Informationen:
II Diversifizierung
Die Förderung der Diversifizierung in der landwirtschaftlichen Produktion zielt auf die Eröffnung neuer zusätzliche Möglichkeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb und die darin Beschäftigten. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese neuen Einkommensquellen der Landwirtschaft oder dem Gewerbe zuzurechnen sind. Hierbei sind Abgrenzungen zu gewerblichen Förderprogrammen und anderen Fördermaßnahmen zu beachten.
Weitere Informationen:
III Umnutzung von Gebäuden
Landwirtschaft / umnutzender Landwirt
Der Umbau ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu gewerblichen Zwecken kann für den umnutzenden Landwirt durch verschiedene Maßnahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum gefördert werden, z.B. in Form einer Zinsverbilligung oder eines Zuschusses
- Agrarinvestitionsprogramm (AFP)
- Umnutzungsförderung im Rahmen der Dorferneuerung
- Diversifizierung
- Sonderkreditprogramm für die Landwirtschaft und für Junglandwirte der landwirtschaftlichen Rentenbank
Förderung von Nichtlandwirten:
Gefördert werden Eigentümer und Nutzungsberechtigte, Gemeinden nur bei Vorliegen eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) oder in LEADER- Regionen
Was wird gefördert?
Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter (Erneuerung von Dach, Dachstuhl, Fassade, Fenstern, Türen, Toren und Blendläden) bevorzugt im räumlichen Zusammenhang mit einer öffentlichen Gestaltungsmaßnahme.
Weitere Informationen:
IV „Engagement zum Erhalt von Natur und Landschaft, Denkmälern und Kulturgütern“
Vereine, Verbände, Stiftungen oder andere Institutionen, die ein Vorhaben im Bereich Natur, Landschaft, Denkmäler oder Kulturgüter verwirklichen wollen, können Fördergelder bei der NWW-Stiftung beantragen.
V Sonstige Förderungen
Die Dezernate 33 der Bezirksregierungen (ehemals Ämter für Agrarordnung) sind für weitere Fragen zur Dorfentwicklung, Flurbereinigung usw. zuständig.
- www.bezreg-arnsberg.nrw.de
- www.bezreg-detmold.nrw.de
- www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
- www.bezreg-koeln.nrw.de
- www.bezreg-muenster.nrw.de
LIFE
Über das EU-Förderprogramm “LIFE“ informiert das
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
www.umwelt.nrw.de
EFRE.NRW 2021-2027
www.wirtschaft.nrw/europaeischer-fonds-fuer-regionale-entwirklung-efre
LEADER in NRW 2023-2027
www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/landentwicklung/programme/leader.htm
Förderung von Regionen
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen
soll den Strukturwandel in NRW voranbringen. Ziel ist es, Nachteile einzelner
Standorte auszugleichen und dauerhaft Arbeitsplätze zu sichern.
www.wirtschaft.nrw.de