Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027
Aktuelle Hinweise:
Das Antragsverfahren startet zum 15. März 2025 über ELAN.
Antragsfristen:
- Auszahlungsantrag: 15. Mai 2025
- Nachmeldung von Flächen bis 31. Mai 2025
- Antragskorrekturen im Rahmen des Flächenmonitorings bis 30. September 2025
- Grundantrag: 30. Juni 2025
Alle Betriebe, die über eine Bewilligung für eine mehrjährige Agrarumweltmaßnahme verfügen, müssen den jährlichen Antrag auf Auszahlung über ELAN einreichen.
Betriebe die neu an einer der unten aufgeführten mehrjährigen Maßnahme teilnehmen möchten, können jetzt über ELAN einen Grundantrag einreichen. Die Verpflichtungen beginnen ab 01.01.2026. Die Dauer des Verpflichtungszeitraums steht noch nicht abschließend fest. Geplant ist ein Zeitraum von drei Jahren bis zum 31.12.2028.
Die Auszahlungen für das Verpflichtungsjahr 2024 werden bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 erfolgen.
Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie unter der jeweiligen Maßnahme.
- Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen vom 06.12.2022 in der aktuell gültigen Fassung (recht.nrw.de)
- Hinweise zum Verfahren bei Antragsüberhang für Grundanträge im Jahr 2025
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- GAP-Förderverordnung NRW Fläche und Tier - GAPFöVOFT (recht.nrw.de)
- GAP-Fördergesetz NRW - GAPFG NRW (recht.nrw.de)
- Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
- Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
- Anlage mehrjähriger Buntbrachen
- Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
- Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache
- Anlage von Uferrandstreifen
- Anlage von Erosionsschutzstreifen
- Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
- Vertragsnaturschutz
Stand: 25.02.2025