Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027
Das Antragsverfahren startet zum 15. März 2023 über ELAN.
Antragsfristen:
- Auszahlungsantrag: 15. Mai 2023
- Nachmeldung von Flächen bis 31. Mai 2023
- Antragskorrekturen im Rahmen des Flächenmonitorings bis 30. September 2023
- Grundantrag: 30. Juni 2023
Auszahlungsanträge können alle Betriebe stellen, die im letzten Jahr einen Bewilligungsbescheid für die jeweilige Maßnahme erhalten haben.
Grundanträge können für die Maßnahmen Vertragsnaturschutz, Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen, Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge, Anlage von Erosionsschutzstreifen, Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen sowie Getreideanbau mit weiter Reihe gestellt werden. Für die Maßnahmen Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen und Anlage von Uferrandstreifen ist das Grundantragsverfahren auf Betriebe beschränkt, deren Bewilligungen in diesem Jahr auslaufen. Dies sind solche, die über eine gültige Bewilligung aus dem Grundantragsjahr 2018 verfügen.
Grundanträge für die Anlage von Buntbrachen können in diesem Jahr nicht eingereicht, bzw. bewilligt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verfahren bei Antragsüberhang im Jahr 2023
Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie unter der jeweiligen Maßnahme.
- Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen vom 06.12.2022 (recht.nrw.de)
- Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
- Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen
- Anlage mehrjähriger Buntbrachen
- Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
- Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache
- Anlage von Uferrandstreifen
- Anlage von Erosionsschutzstreifen
- Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
- Vertragsnaturschutz
Stand: 15.03.2023