Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027

Aktuelle Hinweise:

Das Antragsverfahren startet zum 15. März 2026 über ELAN.

Antragsfristen:

  • Auszahlungsantrag: 15. Mai 2026
  • Nachmeldung von Flächen bis 31. Mai 2026
  • Antragskorrekturen im Rahmen des Flächenmonitorings bis 30. September 2026
  • Grundantrag: 30. Juni 2026

Alle Betriebe, die über eine Bewilligung für eine mehrjährige Agrarumweltmaßnahme verfügen, müssen den jährlichen Antrag auf Auszahlung über ELAN einreichen.

Betriebe die neu an einer der unten aufgeführten mehrjährigen Maßnahme teilnehmen möchten, können jetzt über ELAN einen Grundantrag einreichen. Die Verpflichtungen beginnen ab 01.01.2027. Die Dauer des Verpflichtungszeitraums beträgt drei Jahre bis zum 31.12.2029.

Die Auszahlungen für das Verpflichtungsjahr 2025 werden bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 erfolgen.

Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie unter der jeweiligen Maßnahme.

Stand: 03.03.2026