Güllekleinanlagen und das EEG 2021 - Welche Betriebe sollten jetzt Handeln - digital

Im EEG 2021 ist für die Gruppe der sogenannten Güllekleinanlagen die spezielle Vergütung für den erzeugten Strom fortgeschrieben worden und es hat einige interessante Veränderung für Neuanlagen gegeben. Bleibt man bei der Anlagenplanung mit beispielsweise 99 kW installierter Leistung unter dem Grenzwert von 100 kW, so kann die Anlage diese Leistung künftig unbegrenzt fahren und bekommt die Sondervergütung für die komplette eingespeiste Strommenge ausgezahlt. Neuanlagen von 100 kW installierter Leistung bis zu einer Leistung von 150 kW dürfen zwar nur die Hälfte der installierten Leistung in tatsächliche Einspeisung umsetzen, erhalten aber als Ausgleich künftig den Flexibilitätszuschlag. Damit können neue Güllekleinanlagen jetzt mit entweder knapp 25 % höherer Leistung gefahren werden oder mit einer ca.6,3 % höheren Vergütung kalkulieren als bisher. Das eröffnet neue Möglichkeiten, die in diesem Online – Seminar aufgezeigt werden sollen..
Inhalte
Roland Schulze Lefert, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
Alle größeren Rinder- und Milchviehbetriebe sowie Schweinehalter mit Zugang zu größeren Mistmengen, die noch keine Biogasanlage haben.
Methodik
Online-Seminar mit Diskussionen
Teilnehmerzahl
unbegrenzt
Wann & Wo
Di, 23.03.2021
Online-Veranstaltung
10-12 Uhr
Online-Seminar via Zoom
Referenten
Referenten der Landwirtschftaskammer NRW:
- Roland Schulze Lefert
- Dr. Joachim Matthias
Kurs-Nummer
LZD-L71011
Weitere Informationen
ZNR (Zentrum Nachwachsende Rohstoffe)
Katharina Karbach-Nölke
Telefon: 02945 989-195
E-Mail: katharina.karbach-noelke@lwk.nrw.de
Dieses Seminar ist kostenfrei!
Ansprechpartner
- Karbach-Nölke, Katharina, Telefon: 0 29 45 / 989 - 195
Anmeldung
Anmeldeschluss: 16. März 2021