Beratungstag Schweinehaltung - Sauen in Deckzentrum und Wartestall

Deckzentrum für Sauen

03.09.2020


Thementag

Die Einzelhaltung der Sauen im Deckzentrum ist in spätestens 8 Jahren so wie bisher nicht mehr möglich. Mit dem Inkrafttreten der neuen Tierschutz- Nutztier- Haltungsverordnung vermutlich im nächsten Jahr gilt dann für Neu- und Umbauten, dass die Sauen auch im Deckzentrum in Gruppen mit mindestens 5 m² / Sau gehalten werden müssen und nur noch zur Besamung kurzzeitig fixiert werden dürfen. In der konventionellen Sauenhaltung von Haus Düsse werden seit einigen Jahren Sauen im Deckzentrum in der Gruppe gehalten und mit dem Abklingen der Rausche in eine dynamische Großgruppe umgestallt. Wir berichten von unseren Erfahrungen. Wegen der Abstands- und Hygieneauflagen im Rahmen der Corona-Krise sind Baulehrschautage nur eingeschränkt möglich. Hygieneauflagen sind einzuhalten und Beratungswünsche sind im Vorfeld mit den Beratern telefonisch zu vereinbaren. Stallführungen sind ebenfalls nach Vereinbarung möglich. Bitte beachten Sie kurzfristige Hinweise auf der Internetseite.


Am 03.09.2020 findet ein Beratungstag für den Bereich Schweinehaltung in der Baulehrschau statt. Am Vormittag ab 9.00 Uhr stehen die Bauberater der Landwirtschaftskammer zu allgemeinen Beratungsgesprächen für die Bereiche

  • Ferkelerzeugung
  • Ferkelaufzucht
  • Schweinemast

zur Verfügung.

Um 10.00 Uhr wird bei Thementagen ein Einführungsreferat gehalten und anschließend mit den Besuchern und anwesenden, eingeladenen Vertretern der Ausstellerfirmen diskutiert.

Danach werden Führungen durch die Stallbereiche - Sauenställe sowie Ferkel- und Mastställe - von Haus Düsse angeboten.

Die allgemeine Beratung endet mittags.

Für den Nachmittag können umfangreiche Einzelberatungen - maximal 1 Stunde - nach telefonischer Terminabsprache mit einem Berater vereinbart werden:

  • Bernhard Feller: 0171 20 23 473
  • Henrik Ohlendorf: 0151 40 74 01 86

Dieses Beratungsangebot ist für Landwirte aus Nordrhein-Westfalen kostenlos. Für Landwirte außerhalb von NRW ist die Einzelberatung kostenpflichtig nach der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.