Förderung
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem Wegweiser.

15. Mai beachten
Der Antrag auf Flächenbeihilfen muss bis zum 15. Mai gestellt sein. Zwar können Flächenanträge noch bis zum 31. Mai nachgereicht werden, diese werden dann jedoch prozentual um jeden Tag Verspätung gekürzt.

Direktzahlungen - ein Überblick
Für die Antragstellung der Direktzahlungen ist ein guter Überblick über die einzelnen Maßnahmen und deren Reglungen notwendig. Insbesondere sollte sich auch über Neuerungen für 2025 informiert werden. Diese Übersicht soll dabei helfen.

Änderungen bei den Direktzahlungen und Konditionalitäten für das Jahr 2025
Auch für das Jahr 2025 sind wieder Neuerungen hinsichtlich der Regelungen für die Direktzahlungen und zur Einhaltung der Konditionalität beschlossen worden. Aber was genau hat sich geändert? Einen Überblick gibt es hier.

Antragstellerpostfach
Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.

Förderrichtlinien Wolf
Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.