Förderung

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik  aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem  Wegweiser.


Notebook auf einem Tisch. Foto dozemode, pixabay.com

15. Mai beachten

Der Antrag auf Flächenbeihilfen muss bis zum 15. Mai gestellt sein. Zwar können Flächenanträge noch bis zum 31. Mai nachgereicht werden, diese werden dann jedoch prozentual um jeden Tag Verspätung gekürzt.


Landschaft in den Baumbergen

Direktzahlungen - ein Überblick

Für die Antragstellung der Direktzahlungen ist ein guter Überblick über die einzelnen Maßnahmen und deren Reglungen notwendig. Insbesondere sollte sich auch über Neuerungen für 2025 informiert werden. Diese Übersicht soll dabei helfen.


Ackersenf als Zwischenfrucht

Änderungen bei den Direktzahlungen und Konditionalitäten für das Jahr 2025

Auch für das Jahr 2025 sind wieder Neuerungen hinsichtlich der Regelungen für die Direktzahlungen und zur Einhaltung der Konditionalität beschlossen worden. Aber was genau hat sich geändert? Einen Überblick gibt es hier.


Notebook und Notizblock. Foto: StartupStockPhotos, Pixabay

Antragstellerpostfach

Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.


Wolf lauert. Foto: Georg Pauluhn, piclease

Förderrichtlinien Wolf

Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.