Lehrgang zur Ausbildereignung
Lehrgang für Hochschul- und Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft
Im Februar 2013 wird die Landwirtschaftskammer NRW eine berufs- und arbeitspädagogische Prüfung - gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung - unter der Voraussetzung durchführen, dass sich genügend Teilnehmer/innen zu dieser Prüfung anmelden.
Teilnehmen können diejenigen, die nach erfolgreicher Absolvierung eines Studiums an einer deutschen Hochschule oder nach einem 2-jährigen erfolgreichen Fachschulbesuch im Sinne des § 30 Abs. 2 oder 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie einer angemessenen Zeit beruflicher Tätigkeit als Ausbilder/innen im Agrarbereich tätig sein wollen. Teilnehmen können auch diejenigen, die sich in einem Bildungsgang zur Erlangung der fachlichen Eignung gemäß § 30 Abs. 2 oder 3 BBiG befinden (Bachelor- und Masterstudiengänge Landwirtschaft, Ökotrophologie, Gartenbau und Forstwirtschaft) und die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung ablegen möchten.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird in 48167 Münster-Wolbeck in der Zeit
von Montag, 28.01.2013 bis Freitag, 08.02.2013
ein Vorbereitungslehrgang als Vollzeitmaßnahme durchgeführt.
Anmeldungen nimmt bis zum 14. Dezember 2012, sofern der Lehrgang nicht schon vorher ausgebucht sein sollte, das Referat 12 der Landwirtschaftskammer NRW, Nevinghoff 40, 48135 Münster, E-Mail: bernhard.halbuer@lwk.nrw.de, entgegen.
Weitere Informationen zum Vorbereitungslehrgang, zu den Kosten, zur Prüfung sowie zum Anmeldeverfahren sind bei der Landwirtschaftskammer NRW unter der Telefonnummer 0251 2376 306 oder der genannten Mailadresse erhältlich.