Anmeldung zur Berufsschule
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages muss das Ausbildungsverhältnis gegenüber der Berufsschule angezeigt werden (§ 41 Absatz 2 SchulG).
Die Anmeldung der/des Auszubildenden ist in der Regel online möglich. In vielen Kreisen und kreisfreien Städten erfolgt dies über die Plattform schüler online (www.schueleranmeldung.de):
- www.schueleranmeldung.de - Informationen und Anmeldung für Auszubildende
- www.schueleranmeldung.de/betriebe - Informationen und Anmeldung für Betriebe
Beachten Sie dort bitte den Hinweis, dass die Schulen zum 01.12.2023 auf das neue Portal www.schulbewerbung.de wechseln konnten sowie die entsprechende Übersicht der Kreise bzw. Städte.