Wann und wie darf man Gülle ausbringen?

Gülle ist ein wertvoller Dünger, in dem alle für Pflanzen wichtige Nährstoffe enthalten sind. Die Nährstoffe müssen so ausgebracht werden, dass sie dann verfügbar werden, wenn die Pflanzen sie benötigen. Gleichzeitig muss der Boden die Gülle aufnehmen können. Grundsätzlich darf Gülle innerhalb der Sperrfrist nicht auf den Flächen verteilt werden. Gegebenenfalls kann durch Ortssatzungen ein zusätzlicher Rahmen geschaffen werden, indem beispielsweise die Ausbringungszeiten der Gülle beschränkt werden. Dies gilt dann aber nur für die innerörtlichen und die Ortsrandlagen. Diese Satzungen können von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und sind auch nicht immer vorhanden.

Um festzustellen, welchen Nährstoffbedarf die Pflanzen haben, muss der Landwirt erst einmal wissen, wie viele Nährstoffe noch im Boden sind. Das, was schon drin ist, braucht nicht mehr gedüngt werden. Gedüngt wird nur, was durch eine Düngebedarfsermittlung für die Kultur berechnet wurde. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis ist der Landwirt angehalten, Bodenproben seiner Flächen, die größer als ein Hektar sind, auf den Nährstoff Phosphor untersuchen zu lassen. In Regionen mit erhöhten Auflagen muss ab August 2019 vor dem Aufbringen der Gülle zudem eine Nährstoffanalyse durchgeführt werden.

Einarbeitungspflicht

Um die Ausgasung von Stickstoff und damit die Nährstoffverluste einzuschränken, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gülle, flüssige Gärreste („Biogasgülle“) und Hühnertrockenkot auf nicht mit Kulturpflanzen bewachsenen Flächen spätestens vier Stunden, in Regionen mit erhöhten Auflagen (Landesdüngeverordnung, §3 Bestimmung von nitratbelasteten Gebieten) eine Stunde, nach dem Ausbringen in den Boden eingearbeitet sein müssen. Als Nebeneffekt der schnellen Einarbeitung wird die Geruchsbelästigung stark reduziert. Das heißt, die Einarbeitung muss dann abgeschlossen sein. Die Einarbeitung kann mit verschiedenen Bodenbearbeitungsgeräten durchgeführt werden. Es gibt allerdings auch Gülleverteilgeräte, die die Gülle schon direkt beim Ausbringen in den Boden bringen. Werden solche (Injektor)-Geräte verwendet, muss nicht extra nachbearbeitet werden. Laut Düngeverordnung müssen auf bestelltem Ackerland ab Februar 2020 flüssige organischen Düngemittel streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland gilt diese Regelung ab Februar 2025.

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