Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen

Tierseuchenkasse NRW
Die Tierseuchenkasse im Gebäude Nevinghoff 6 in Münster

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.

Neuanmeldungen

Halter von Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Für Neuanmeldungen im Jahr 2013 können Sie diese Formulare nutzen:

Bitte füllen Sie nur die Felder aus, die für Sie zutreffen, das heißt, mit Tierarten, die von Ihnen gehalten werden; Felder mit Tierarten, die nicht von Ihnen gehalten werden, müssen frei bleiben.

Meldung über Internet

Der Zugang für die Online- Meldung zum 01.01. bzw. 15.02. erfolgt über Pfeilwww.tierzahlenmeldung-nrw.de.
Die Anmeldung erfolgt mit der Registriernummer und der dazugehörigen PIN.

Hier finden Sie eine Arbeitsanweisung, nach der Sie Ihre neue bzw. abgelaufene PIN (HIT- und ZID-Datenbank) ändern können:

 
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse NRW -
Nevinghoff 6 · 48147 Münster · Telefon: (0251) 28982-0 · Fax: (0251) 28982-30 · E-Mail: tierseuchenkasse@lwk.nrw.de