Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen

Die Tierseuchenkasse im Gebäude Nevinghoff 6 in Münster
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.
Neuanmeldungen
Halter von Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Für Neuanmeldungen im Jahr 2013 können Sie diese Formulare nutzen:
- Meldebogen für die Neuanmeldung = zum Ausfüllen als Anlage zur E-Mail
100 KB - Meldebogen für die Neuanmeldung = zum Ausdruck für den Versand per Post oder Fax
40 KB - Informationen zur Meldung 2013
35 KB
Bitte füllen Sie nur die Felder aus, die für Sie zutreffen, das heißt, mit Tierarten, die von Ihnen gehalten werden; Felder mit Tierarten, die nicht von Ihnen gehalten werden, müssen frei bleiben.
Meldung über Internet
Der Zugang für die Online- Meldung zum 01.01. bzw. 15.02. erfolgt über
www.tierzahlenmeldung-nrw.de.
Die Anmeldung erfolgt mit der Registriernummer und der dazugehörigen PIN.
Hier finden Sie eine Arbeitsanweisung, nach der Sie Ihre neue bzw. abgelaufene PIN (HIT- und ZID-Datenbank) ändern können:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse NRW -
Nevinghoff 6 · 48147 Münster · Telefon: (0251) 28982-0 · Fax: (0251) 28982-30 · E-Mail: tierseuchenkasse@lwk.nrw.de