
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.
Halter von Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Für Neuanmeldungen können Sie diesen Fragebogen ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und uns per Fax oder Post schicken:
Der Zugang für die Online- Meldung erfolgt über
www.tierzahlenmeldung-nrw.de.
Die Anmeldung erfolgt mit der Registriernummer und der dazugehörigen PIN.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse NRW -
Nevinghoff 6 · 48147 Münster · Telefon: (0251) 28982-0 · Fax: (0251) 28982-30 · E-Mail: tierseuchenkasse@lwk.nrw.de