Geprüfter Forstmaschinenführer / Geprüfte Forstmaschinenführerin
Mehr als die Hälfte des bundesdeutschen Holzeinschlages wird bereits hochmechanisiert durchgeführt. Die hohe Effizienz moderner Holzerntetechnik lässt sich nur durch gut geschultes Personal nutzen. Eine umfassende Aus- und Fortbildung der Maschinenführer ist somit unverzichtbar.
Ziel der Prüfung
Das Ziel der Prüfung ist in der Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinenführerin (Forstmaschinenführer-Prüfungsverordnung - FoMaFüPrV) definiert:
„Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, folgende Aufgaben eines Geprüften Forstmaschinenführers/einer Geprüften Forstmaschinenführerin beim Einsatz der Maschinen und in der forsttechnischen Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung berufsbezogener Rechtsvorschriften, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und von Umweltaspekten sowie technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und von Maßnahmen zur Qualitätssicherung selbstständig wirtschaftlich und nachhaltig auszuführen …“
Sie ist in folgende Prüfungsteile gegliedert:
- Teil I: Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik
- Teil II: Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte,
- Teil III: Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren
Zulassungsvoraussetzungen und Vorbereitung
Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in der Forstwirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis in der Forstwirtschaft.
- eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse T oder eine vergleichbare Fahrerlaubnis
Zur Vorbereitung auf diese Prüfung können Interessenten einen Vorbereitungslehrgang oder einzelne Bausteine daraus besuchen, der vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW angeboten wird. Hinweise dazu finden Sie im Forstlichen Bildungsprogramm:
Der Besuch des Lehrgangs oder einzelner Bausteine daraus ist keine Pflichtvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
Prüfungsdauer und Bewertung
Die Inhalte der Prüfung sind in der Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/ Geprüfte Forstmaschinenführerin (Forstmaschinenführer- Prüfungsverordnung - FoMaFüPrV) festgelegt. Die Anforderungen können Sie hier nachlesen:
Das Prüfungsverfahren ist in der Prüfungsordnung geregelt:
Prüfungsteil I | Prüfungsteil II | Prüfungsteil III |
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Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik | Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte | Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren |
Arbeitsprojekt Durchführung: 4 Wochen Prüfungsgespräch: 45 Minuten Bewertung: doppelt |
Komplexe Arbeitsaufgabe, anschließendes
Prüfungsgespräch Durchführung: 3 Stunden einschl. Prüfungsgespräch 15 Minuten. |
Zwei komplexe
Arbeitsaufgaben mit jeweils anschließendem Prüfungsgespräch Durchführung: insg. 4 Std einschl. zwei Prüfungsgesprächen von jeweils 15 Minuten |
Schriftliche Prüfung 120 Minuten Bewertung: einfach |
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Ermittlung des Prüfungsergebnisses | ||
Note Prüfungsteil I: (Arbeitsprojekt x 2) + schriftliche Prüfung / 3 |
Note Prüfungsteil II: Note der Arbeitsaufgabe einschl. Prüfungsgespräch |
Note Prüfungsteil III: Arithmetisches Mittel aus den beiden Arbeitsaufgaben einschl. Prüfungsgesprächen |
Gesamtnote: (Note Teil I + Note Teil II + Note Teil III) / 3 |
Anmeldung zur Prüfung und Termine
Die Prüfung steht in engem zeitlichem Zusammenhang mit den Vorbereitungslehrgängen (s. o.). Sie wird von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als zuständiger Stelle im Forstlichen Bildungszentrum durchgeführt.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte dieses am Bildschirm ausfüllbare Formular:
Prüfungsgebühren
Die Gebühren für die Entscheidung zur Zulassung und für die Durchführung der Prüfung richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer:
- Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung: 313 €
- Durchführung der Prüfung: 418 €
- Wiederholung nicht bestandener Prüfung: 418 €
Die Kosten der Vorbereitungslehrgänge sind in diesen Gebühren nicht enthalten.
Fördermöglichkeiten
Informationen über Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite von Wald und Holz im Zusammenhang mit dem Vorbereitungslehrgang (s. o.).
Stellenwert dieses Abschlusses im Bildungssystem
Die Prüfung zum Forstmaschinenführer/zur Forstmaschinenführerin ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen noch in keine Niveaustufe eingeordnet, wurde aber vom Bundesinstitut für Berufsbildung für das Niveau 5 vorgeschlagen. Zum Vergleich: der Berufsabschluss Forstwirt/Forstwirtin ist dem Niveau 4 zugeordnet, die Meisterprüfung im Beruf Forstwirt/Forstwirtin dem Niveau 6.
Kontakt:
Sie haben weitere Fragen? Ihre Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
Ute Messerschmidt
Telefon: 0251 2376-469
Mobil: 0170 7999960
E-Mail: ute.messerschmidt@maillwk.nrw.de
Michael Müller-Inkmann
Telefon: 0251 2376-427
E-Mail: michael.mueller-inkmann@maillwk.nrw.de
Postanschrift:
Landwirtschaftskammer NRW
Geschäftsbereich 4 -
Berufsbildung, Fachschulen
48108 Münster
Gebäudeanschrift:
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Nevinghoff 40
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